Domain Recht: die neuen Abofallen

27. August 2014 | Von | Kategorie: Domain News, Domain Recht
Die Abofalle – Trotz gesetzlicher Buttonlösung immer noch ein ThemaDas Gesetz aus August 2012, mit dem sämtliche gewerbliche Domainseiten und Dienstleistungswebseiten verpflichtet wurden, einen sehr deutlichen Buttonhinweis – zumeist gelöst mit dem Text ‚zahlungspflichtig bestellen’ – direkt vor einer Bestellauslösung in die Domain Webseite einzubinden, zeigte zwar kurzfristig Wirkung, doch wie üblich finden Betrüger immer einen Weg.

Das Thema ‚Abofalle’ glaubten viele als erledigt, als am 01. August 2012 das Gesetz in Kraft trat, die Auslösung einer Bestellung oder eines kostenpflichtigen Angebotes besonders kenntlich zu machen. Anstatt eines einfachen Bestellbuttons prangte von da an auf vielen Domains ein ‚zahlungspflichtig bestellen’ oder ‚kostenpflichtig bestellen’ genauso, wie der Gesetzgeber es vorgegeben hat. Schnell wurde aber klar, dass sich Betrüger dadurch nicht abschrecken ließen. Da wird dann ganz unschuldig nach der E-Mail-Adresse und Namen gefragt und schwups landen Rechnung und später Mahnungen im eigenen Domain E-Mail-Postfach.

Wie aber kann das sein? Ganz einfach, denn hier wird mit der Unwissenheit der User kalkuliert. Immer noch ist es so, dass enorm viele Internetnutzer einen Riesenschreck kriegen und ernsthaft glauben, sie hätten den Hinweis auf die Kosten überlesen oder einfach ignoriert. Man möchte nicht in Verruf geraten seine Rechnungen nicht zu zahlen und natürlich nichts mit Anwälten oder gar der Polizei zu tun bekommen und schon werden Gelder angewiesen, obwohl dies gar nicht notwendig wäre. Zwar ist es so, dass einem besagte Abzocker schwer auf die Nerven gehen können mit Mahnungen, Drohungen & Co. viel weiter wird man aber wohl kaum gehen, denn spätestens, wenn die Sache vor Gericht geht, muss der vermeintlich seriöse Unternehmer beweisen, dass der Hinweis auf die Kosten VOR Auslösen der Bestellung dem User bekannt war. Mit einem Button, der explizit darauf hinweist, ist das kein Problem. Dieser Button jedoch fehlt auf diesen Abzockerseiten, stattdessen finden sich häufig Texte in winzigster Schriftgröße und schwer lesbarer Schriftfarbe irgendwo in der Nähe der Eingabefelder für Namen und E-Mail-Adresse auf den Domain Seiten.

Wie verhält man sich denn nun richtig, wenn man in eine solche Falle getappt ist?
Hier ist praktischerweise für jeden etwas dabei, je nachdem, wie man selbst gestrickt ist.
Die ganz Tiefenentspannten befördern Rechnung, Mahnung & Co. einfach mit einem geübten Tritt, oder besser Cursor-Click, in den Papierkorb und setzen den Absender auf die Liste der Spamversender und schon hat man seine Ruhe. Erst einmal, denn die wenigsten Abzocker riskieren mit ihren angeblichen Forderungen ein Gerichtsverfahren. Sicherheitshalber sollte man zumindest eine Kopie von der vermeintlichen Rechnung und Mahnung aufbewahren, falls sich doch ein Anwalt findet, der solch dubiose Forderungen des Domainbesitzers vertritt.
Der Normaluser lässt einfach alles ankommen und verschiebt Rechnung und Konsorte einfach in einen eigens dafür angelegten Unterordner, gerne auch automatisch per Filterregel, damit es nicht zu sehr nervt und wartet auf die Dinge, die da kommen, ohne zu reagieren.
Besonders ängstliche Zeitgenossen können einen Anwalt einschalten, der sich um die Angelegenheit kümmert oder gleich die Polizei informieren, wobei eine Information an die Polizei die kostengünstigere Lösung ist, denn ein Anwalt möchte bezahlt werden und die Chance, dass die Abzocker diese Kosten übernehmen, auch wenn sie dies tun müssten, stehen wirklich schlecht und der Abgezockte bleibt letztendlich auch noch auf den Anwaltskosten sitzen.

Domainsmalltalk Tipp:
Der beste und sicherste Tipp, die Abofallenproblematik zu umgehen ist aber immer noch: Nie Namen, E-Mail-Adresse oder sonstige Daten auf einer Seite in ein Formular eingeben, wo man nichts bestellen will. Eine Abfrage dieser Daten ist vollkommen unnötig für den Betrieb einer reinen Informationswebseite und dient immer einem bestimmtem Zweck. Im besten Fall dem User Informationen wie Newsletter oder ähnliches zukommen zu lassen, im schlimmsten Fall … aber den wollen wir nicht annehmen. Benutzen Sie einfach Wegwerf oder Einmal Mailadressen und nie die Mailadresse Ihrer Domain.

Autor: Wolfgang Wild
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