Domainrecht: Die eigene Webseite – Texte

11. September 2014 | Von | Kategorie: Domain News, Domain Recht

Die eigene Webseite: Rechtliche Aspekte der eigenen Domain – 3. Texte

Kaum irgendeine Domain kommt ohne Texte aus und kaum irgendein Thema findet so wenig Beachtung wie dieses. Leider wird dabei immer noch davon ausgegangen, dass alles erlaubt sei, solange die Webseite rein privater Natur ist, doch dies ist ein fataler Irrtum.

deshalb Vorsicht! denn auch Texte unterliegen dem Urheberrecht

 

Fangen wir einfach mal vorne an: Überall auf einer Domainpräsenz findet sich Text. Egal ob es sich um ein einfaches Navigationsmenü handelt, das Domainimpressum, Überschrift oder Bildunterschrift oder ein einfacher Kommentar. All diese Dinge fallen in den Bereich ‚Text’.

Den meisten Webseitenbetreibern ist dabei klar, dass nicht einfach Texte aus irgendeiner Quelle kopiert und auf die eigene Domainseite gesetzt werden dürfen, zumindest nicht ohne die Quelle deutlich und sichtbar zu nennen.

Den wenigsten Domaininhabern ist klar, dass es lediglich einen Unterschied zwischen journalistisch-redaktionellen Texten und werblichen Texten gibt, nicht aber zwischen oben genannten und privaten. Soll heißen: Selbst wer auf der privaten Webseite über die Party eines Freundes am Wochenende schreibt, verfasst einen journalistisch-redaktionellen Text es sei denn, die Webseite ist ausschließlich für die eigenen, wenigen Freunde zugänglich, nicht aber für die breite Öffentlichkeit.

Werbende Texte müssen als solche kenntlich gemacht werden und dürfen nicht, wie allseits beliebt, als Nachrichtenartikel oder ähnliches dem User verkauft werden.

Eine Unternehmenswebseite wird, dem zuvor genannten folgend also meist werbende Texte auf der eigenen Domain veröffentlichen, ein Blogger in den meisten Fällen redaktionell-journalistische. Selbst die Kommentare im eigenen Facebook-Profil fallen darunter, es sei denn, das Profil ist nur begrenzt zugänglich.

Zwar herrscht in Deutschland natürlich Redefreiheit oder besser die Freiheit am geschriebenen Wort und Meinungsfreiheit, das entbindet aber niemanden davon, für genau dies haftbar gemacht werden zu können. Gerade im gewerblichen Bereich ist dies nachvollziehbar, die Haftbarkeit greift aber auch im privaten Bereich.

Nehmen wir einmal an es gibt eine Domain, die sich mit den verschiedensten Themen beschäftigt und der Inhaber ist ein Freund davon, zu alles und jedem seinen Senf dazugeben zu müssen. Wenn dieser jetzt zum Beispiel einen Erlebnisbericht über ein kürzlich besuchtes Konzert veröffentlicht, und wir gehen jetzt einmal davon aus, dass es ihm nicht gefallen hat, der negativ ausfällt und der Künstler oder die Künstler dadurch weniger gebucht werden, dann könnte der Domain-Betreiber für diese Verluste haftbar gemacht werden. (Selbstverständlich nur, wenn bewiesen werden kann, dass die Einbußen aufgrund dieses negativen Berichtes zustande kamen.)

Diese Haftbarmachung ist es auch, die speziell davor warnen lässt juristische Empfehlungen, Ratschläge oder gar Vorgehensweisen schriftlich zu fixieren und auch von Gesundheitsratschlägen lässt man am besten die Finger, denn gerade in diesem Bereich können noch so gut gemeinte Ratschläge enormen Schaden anrichten.

Der letzte Punkt drängt sich demnach förmlich auf und das ist die Namensnennung unter Beiträgen und Artikeln auf einer Domain-Webseite. Einerseits kann nur so das Urheberrecht gewahrt werden, andererseits ist nur so erkennbar, wer ggf. für eine Haftung in Anspruch genommen wird.

Im Falle einer Dauerpublikation oder wenn klar ist, dass es nur einen einzigen Autoren gibt, reicht die Namensnennung des verantwortlichen Autoren im Domainimpressum einer Webseite, sollten mehrere Texter am Werk sein, so ist jeder Textbeitrag mit einem Namen zu versehen.

Anders verhält es sich bei Kommentaren zu einem Thema auf der eigenen Internetdomain. Für diese haftet erst einmal der Domaininhaber, der die Möglichkeit hat diese von der Webseite zu entfernen. Wer speziell diesem, durchaus noch viel diskutierten, Problem aus dem Weg gehen will, der lässt Kommentare einfach nicht zu, zumindest nicht ohne diese vorher geprüft zu haben.

Domainsmalltalk Meinung:
Fremdkommentare sind das größte Problem in Foren und Blogs.
Deshalb sollten Sie keine Beiträge/Antworten automatisch freischalten, sondern immer erst nach manueller Überprüfung. Denn Sie persönlich, haften für alle Inhalte Ihrer Domain-Internet-Präsenz!

Keine Rechtsberatung, sondern lediglich unsere persönliche Meinung.

Autor: Wolfgang Wild Domainsmalltalk.com

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