Domain-EU-Recht: werden Googlepartnerlinks bevorzugt?

28. Juni 2017 | Von | Kategorie: Domain News, Domain Recht

EU Kommission verhängt Rekord-Wettbewerbsstrafe gegen Google
Die Suchmaschine Google hat – mal wieder – Ärger mit der EU Die zuständige
Kommission für Wettbewerb im europäischen Gebiet bestrafte den Konzern für „einseitige
Werbung“. Nutzer, die auf Google im Rahmen des „Shopping Search“ nach einem
bestimmten Produkt suchen, bekommen dort Kaufangebote mit Fotos, Preisen und Links
angezeigt, die zu den Händlern führen, die Verträge mit Google geschlossen haben.

Die Wettbewerbskommission sieht darin die „widerrechtliche Bevorzugung eigener
Dienste“ und die Benachteiligung freier Preissuchmaschinen und unabhängiger Händler.
Deren Anzeigen kämen erst viel später in der Ergebnisliste und würden deshalb deutlich
seltener aufgerufen. Laut Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hat das
Unternehmen „den eigenen Preisvergleich ganz oben in den Suchergebnissen installiert
und die Preisvergleiche der Konkurrenz abgestuft“.

Die Kommission verhängte eine Strafe von 2.42 Milliarden Euro gegen den Konzern. In
der Begründung betonten die EU-Wettbewerbshüter, dass der Suchmaschinenriese seine
marktführende Position „ zum Schaden von Konsumenten und Konkurrenten“ missbraucht
habe. Google wurde eine Frist von 90 Tagen für Änderungen eingeräumt. Kommt der
Konzern dem nicht nach, wird eine weitere Strafe fällig, die nach dem Umsatz des Google
Mutterkonzerns bemessen wird. Die Strafe würde dann 5% vom Tagesumsatz des
Unternehmens betragen. Nach Berechnungen des Umsatzes von 2016 könnten also ca.
12 Millionen USD täglich an die EU fallen.

Die Mitbewerber von Google zeigten sich erfreut über das Urteil der EU-Kommission, denn
jetzt ist der Weg für mögliche Schadenersatzklagen frei.

Google wehrt sich
Der US Konzern wehrt sich gegen dieses Urteil. Juristen des Unternehmens prüfen eine
Berufung. Google selbst sagt, das Urteil sei „faktisch, rechtlich und wirtschaftlich“ falsch.
Sei 2010 ist der Konzern bemüht, die Ergebnisse der Suchanfragen für Nutzer zu
optimieren. Dabei stützt sich das Unternehmen auf Kundenfeedbacks, um die
Suchmaschine schneller, besser und treffsicherer zu machen.

Google ist seit Jahren im Fokus der EU-Wettbewerbskommission. Zwei weitere Verfahren
gegen den Konzern sind noch nicht abgeschlossen. Darin geht es u.a. um Werbung und
das Smartphone-System Android.

Wenn Google in die Berufung geht, wird sich auch dieses Verfahren um viele weitere
Jahre verzögern. Google ist wegen des Intel-Prozesses seit 2009 in der Berufung und
auch in diesem Fall steht ein Urteil aus. Falls das Unternehmen aber am Ende doch
zahlen muss, reißt die Rekordstrafe von 2,4 2 Milliarden nur ein winziges Loch in die
Rücklagen von 90 Milliarden USD, die Alphabet angehäuft hat.

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