Domainerbe: der digitale Nachlass

14. März 2015 | Von | Kategorie: Domain News, Domain Recht

Wer erbt meinen digitalen Nachlass ?

Wenn ein Mensch stirbt, ist der Nachlass meist bereits verfügt oder es greift die gesetzlich geregelte Erbfolge. Doch was ist mit dem digitalen Nachlass? Fotos, Dateien, Videos Domains oder Kundenkonten – alles, was der Verstorbene zu seinen Lebzeiten an Internetaktivitäten unternommen hat, fällt in der Gesamtheit in den sogenannten digitalen Nachlass.

Die Erben werden automatisch Vertragspartner ?
Bisher gibt es dafür keine einheitliche Regelung. Klar ist nur, dass all diese Daten und Konten den Erben zufallen und diese dann mit der Auflösung der Domains, Konten oder Clouds vollkommen alleine dastehen. Eine automatische Löschung von Daten oder Konten bei Tod des Domainbesitzers bzw. Betreibers findet nur in den seltensten Fällen statt und die Erben müssen sich durch eine Fülle von AGB unterschiedlicher Anbieter kämpfen, um alle Daten zu erhalten, Konten zu löschen oder auch auf einen anderen Betreiber umzuschreiben.

Bisher keine konkreten Lösungen vom Gesetzgeber
Der Verbraucherschutz Minister von Rheinland-Pfalz fordert in einer Meldung vom 18.02.2015 einen „sensiblen Umgang mit dem digitalen Nachlass“. Konkrete Vorschläge zur Problemlösung hingegen sind nicht beigefügt und auch Tipps für die Erben fehlen.

Das Ministerium wertet gegenwärtig noch eine Verbraucherbefragung zum Thema aus und will danach in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz geeignete Informationen zusammenstellen und veröffentlichen. Schon jetzt zeigen Teilergebnisse, dass die Menschen diesem Thema etwas hilflos und unwissend gegenüberstehen.

Der Minister regt in der Pressemitteilung weiterhin dazu an, ein „Problembewusstsein beim Verbraucher zu schaffen“ und anzuregen, eine Art digitales Testament zu erstellen. Darin sollten für den Todesfall alle Domains und Konten mit den Zugangsdaten aufgelistet sein. Eine gewisse Transparenz und Sicherheit ist dabei ebenso erforderlich, wie die regelmäßige Aktualisierung der Daten zu Lebzeiten.

Es soll zudem in Gesprächen mit Providern angeregt werden, eine einheitliche und einfache Lösung im Umgang mit dem digitalen Nachlass von Verstorbenen zu schaffen. Ob dazu Gesetze geändert werden müssen, ist nach derzeitigem Stand nicht bekannt. Für detaillierte Aussagen oder Informationen zum digitalen Nachlass ist jedoch das Ministerium für Verbraucherschutz zuständig.

Meinung von Domainsmaltalk
Wenn Sie es Ihren Erben leicht machen wollen ist es wichtig, dass Domainbesitzer jetzt schon aktiv werden. Auch wenn es zu Anfang aufwendig erscheint, sollten Listen mit Online-Zugängen, Kennwörter für Domains oder Konten erstellt und sicher geschützt für den Todesfall aufbewahrt werden. Denn nur so können Ihre Erben auch Ihren  digitalen Nachlass problemlos klären, abwickeln oder verwalten.

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