Domainkampf: auch in Irland gehört Lidl Lidl

10. September 2016 | Von | Kategorie: Domain News, Domain Recht

Lidl kämpft um lidl.irish und siegt!

Der Discounter Lidl Stiftung & Co. KG hatte sich in einem WIPO Verfahren um die Übertragung der Rechte an der Domain lidl.irish gewandt und Recht erhalten. Zuvor hatte sie von dem bisherigen Besitzer der Domain ein Kaufangebot erhalten, dies aber abgelehnt. Der Verkäufer wollte sich nicht mit einer Unkostenentschädigung zufriedengeben und so zog Lidl vor die Schiedskommission.

Lidl ist Marktführer im Segment der Discounter und führt mehrere eingetragene Marken in verschiedenen europäischen Ländern. In Irland wurde die Marke Lidl bereits 1991 eingetragen. Mit mehr als 10.000 Märkten in 26 europäischen Ländern ist Lidl national und international vertreten und dementsprechend bekannt. Lidl führt mehrere Domains mit dem Unternehmensnahmen, u.a. auch die irische Domain lidl.ie.

Der Besitzer von lidl.irish hatte die Domain am 22.Juli 2015 registriert. Er war mit einem Verkaufsangebot an die Lidl Stiftung & Co. KG herangetreten. Das Unternehmen bot lediglich eine Entschädigung von 200 Euro, was der Inhaber der Domain verneinte.

Lidl siegt vor WIPO
Das UDRP Verfahren wurde von Panelist Michael A. Albert geleitet. Der Domainbesitzer hatte vor dem Termin angegeben, die Domain lidl.irish sei nach den Namen von Kollegen benannt. Später sagte er aus, der Domainname stehe für »Lab. for Innovative Distance Learning«. Während des Verfahrens verwickelte sich der Beklagte weiter in Widersprüche, so dass Michael A. Albert zu dem Schluss kam, dass der Ire die Domain nur registriert hatte, um sie später gewinnbringend an Lidl zu veräußern.

Dafür spräche auch das Kaufangebot an das Unternehmen und der Fakt, dass auf der Domain keine Inhalte sondern nur weiterführende Links zu finden seien. Somit stellte der Verfahrensleiter die Böswilligkeit der Registrierung fest. Lidl hatte dem Beklagten zu keinem Zeitpunkt erlaubt, den Markennamen zu nutzen oder entsprechende Domains zu registrieren.

Aufgrund der vorliegenden Beweise und dem Fakt, dass „Lidl“ eine landläufig bekannte Marke mit eingetragenen Markenrechten ist, entschied Michael A. Albert zugunsten des deutschen Unternehmens und ordnete die Übertragung der Domain lidl.irish an.

 

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