Domainrecht: Das Recht auf Vergessen – Die Diskussion

27. Dezember 2014 | Von | Kategorie: Domain News, Domain Recht

 

Podiumsdiskussion zum Google EuGH Urteil C-131/12

Am 27. Januar 2015 findet in Berlin eine Podiumsdiskussion statt zum umstrittenen Urteil des Europäischen Gerichtshofes bezüglich der Domain Suchmaschine Google und dem Recht auf Vergessen.

Der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar wird die EAID Veranstaltung moderieren.

Die EAID, die Europäische Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz wurde 2003 in Berlin gegründet. Zur Zeit führt Peter Schaar den Vorsitz. Zu der Podiumsdiskussion am 27. Januar 2015 um 18 Uhr sind geladen worden Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin der Justiz a.D., Paul Nemitz, Direktor bei der Europäischen Kommission, Generaldirektion Justiz, Prof. Dr. Indra Spiecker genannt Döhmann, LL.M., Direktorin Forschungsstelle Datenschutz Goethe-Universität Frankfurt sowie Prof. Dr. Johannes Caspar, Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit. Die Teilnahme des Justiziars Jan Kottmann von Google Deutschland wurde ebenfalls angefragt. Die Diskussionsveranstaltung findet statt in den Räumlichkeiten der Europäischen Akademie, Bismarckallee 46/48 in 14193 Berlin.

Die Veranstaltung beginnt mit Kurzvorträgen zur Thematik und geht dann in eine Podiumsdiskussion über, bei der dann Fragen wie beispielsweise wie weit der Anspruch einer Einzelperson geht, folgt die Abwägung, ob ein Domain-Eintrag gelöscht wird oder nicht nationalem oder internationalem Recht oder auch welches Recht mehr wiegt, das Grundrecht auf Datenschutz oder das Recht auf Informationsfreiheit erörtert werden.

Interessant wird die Diskussion vor allen Dingen unter dem Aspekt, dass mittlerweile von vielen Seiten berichtet worden ist, dass es offenbar kein wirkliches Recht auf Vergessen gibt und Google das Urteil nicht so lebt, wie erwartet. Löschungsanträge werden abgewiesen mit dem Hinweis darauf, dass in einigen Fällen die Informationsfreiheit überwiegt.

 
Denn grundsätzlich muss jeder, der einen Domaineintrag gelöscht haben möchte, umfangreiche Angaben zu Domain, Art des Anliegens, Links und Gründen machen und Google kommt kaum nach.
Mittlerweile muss mit Wochen, wenn nicht gar Monaten Wartezeit gerechnet werden und einige Domainuser bezweifeln sogar, dass Google wirklich daran gelegen ist, Domain-Löschungsanträge möglichst schnell zu bearbeiten.

 

Besonders interessant wäre natürlich diese Diskussionsrunde mit einem Mitglied des Google Konzerns, der Antworten in Bezug auf Bearbeitungszeit von Löschungsanträgen und ähnlichen Domain-Themen geben könnte.

 
Außerordentlich interessant könnte diese Veranstaltung auch für betroffene User sein, die Anträge auf Löschung gestellt haben, die ihnen dann aber verweigert worden sind und natürlich Beauftragte für Datenschutz. Besonders angesprochen sind hierbei Privatpersonen, da Datenschutz bei Unternehmen generell anders gehandhabt wird und hier oft wirklich das Informationsrecht der Öffentlichkeit vorrangig betrachtet wird. Interessant wäre auch zu erfahren, ob Google seine Domain-Daten-Sammelwut seit diesem Urteil verändert hat und ob mit den Daten anders umgegangen wird.

Sichtbar ist dies zurzeit nicht, aber intern könnte das Urteil schon Auswirkungen gehabt haben.

Fakt ist, das Recht auf Vergessen wird bei Weitem nicht schnell genug umgesetzt und jedem Domaininhaber kann nur angeraten werden, an dieser Diskussionsrunde teilzunehmen. Insbesondere natürlich dann, wenn das Thema Datenschutz von besonderer Relevanz für die Domain oder das Unternehmen an sich ist.

 
Die Anmeldung zu dieser Podiumsdiskussion erfolgt via E-Mail an gf @ eaid-berlin.de und vor der Teilnahme kann man nur jedem ans Herz legen, sich das Urteil C-131/12 des Europäischen Gerichtshofes zu Gemüte zu führen.

Wir werden über den weiteren Verlauf berichten.

 

 

Autor Wolfgang Wild Domainsmalltalk

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