Domainriese Google droht Milliardenstrafe aus der EU

18. Mai 2016 | Von | Kategorie: Domain News, Domain Recht

3 Millarden Euro Strafe für Google ?

Die EU wirft dem Internetriesen Google, Tochter der Alphabet Inc., Machtmissbrauch der Marktposition vor. Seit Jahren schwelt der Streit, in dem die zuständige EU-Kommission dem Konzern vorwirft, durch einen besonderen Algorithmus die Onlineshops von Mitbewerbern in der Suchmaschine schlechter zu platzieren, als die eigenen Domains.

Die britische Tageszeitung „Sunday Telegraph“ hat jetzt unter Berufung auf Insider berichtet, dass eine Entscheidung der EU-Kommission schon zu Beginn des Monats Juni fallen soll. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die Beratungen zum Fall und die Sichtung aller Belege, u.a.zu Umsatz und Gewinn-Entwicklung und die Präsenz im Internet von Preisvergleichsportalen, abgeschlossen. Dann könnte eine gewaltige Strafe auf Google zukommen.

EU entscheidet über Rekordstrafe
Verschiedenen Quellen zufolge will die zuständige EU-Kommission einen Strafe in Milliardenhöhe von Google einfordern. Im Gespräch sind 3 Milliarden Euro. Es ist nicht die erste Strafe, die der Konzern aus dem amerikanischen Silicon Valley wegen Wettbewerbsverzerrung im EU-Raum auferlegt bekommt, aber es wäre die höchste Strafe, die bisher verhängt wurde. Bisher stand Intel an der Spitze der „Strafliste“. Der Chiphersteller musste 1.1 Milliarden Dollar wegen Machtmissbrauch der Marktposition zahlen.

Die Alphabet Group hat stellvertretend für Google hat jedes Fehlverhalten zurückgewiesen und äußert sich nicht zu dem aktuellen Streitfall. Das Unternehmen sitzt den Fall anscheinend aus und auch die 3 Milliarden-Strafe scheint für den Multikonzern nicht „so schlimm“ zu sein. Das Barvermögen von Google wird auf 77 Milliarden USD geschätzt und nach Berechnungen erhöht sich der „Bestand“ pro Jahr um jeweils 10 Milliarden USD. Da fallen die angedrohten Strafen weniger ins Gewicht.

Allerdings kann die EU-Kommission auch höher gehen und eine Strafe von rund 6.6 Milliarden USD verhängen. Bis zu 10 % des Barvermögens können als Strafgelder bei Verstößen gegen die EU-Wettbewerbsrichtlinien per Beschluss eingefordert werden. Das wäre dann schon „schmerzhafter“ für Google und ein Signal für die Börsen.

 

 

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