Domainsnapping: lidl.store

26. Juli 2016 | Von | Kategorie: Domain News, Domain Recht

Lidl siegt in URS Verfahren um lidl.store

Die deutsche Lidl Stiftung & Co KG hat in einem Uniform Rapid Suspension-Verfahren (URS) erfolgreich die Schließung der Domain lidl.store erstritten. Der Händler ging gegen den Besitzer aus Saudi-Arabien wegen der Verletzung von Markenrechten vor. Der Mann ist nicht unter dem Begriff oder Namen „Lidl“ bekannt und hätte bei der Wahl des Namens für deine Domain die Marke kennen müssen. Lidl ist international erfolgreich und in vielen Ländern mit Discountermärkten, Online-Shops und eigenen Marken bekannt.

Befragung des Domaininhabers
Während des Verfahrens wurde auch der Domaininhaber von lidl.store befragt. Er gab an, dass er die Domain nur in Saudi-Arabien nutzen und keine Verbindung zu Lidl herstellen will. Zudem sei der Domainname generisch. Lidl hielt dagegen, dass die Domain lidl.store „geparkt“ und dann in den Verkauf gegeben habe. Der Domain-Inhaber hingegen wies diese Behauptung von sich und forderte von Lidl als Klägerin einen Nachweis, dass er in der Vergangenheit bereits Domains zwecks Missbrauch oder Verletzung von Markenrechten registriert hat.

Schiedsgericht ordnet Suspendierung an
Die Rechtsanwältin Eleni Lappa war für das URS Verfahren im Fall Lidl.store zuständig. Sie prüfte die Einlassungen und Argumente beider Parteien. Dabei wurde herausgestellt, dass die Marke „Lidl“ nicht generisch und weithin bekannt sei. Der Domainname lidl.store könnte zu unerwünschten Verwechslungen führen. Zudem habe Lidl das Recht, seine Marken und Namen zu überwachen. Die Juristin stellte aufgrund der internationalen Bekanntheit des Unternehmens Lidl eine Böswilligkeit im Gebaren des Domain-Inhabers fest, da er den Markennamen bereits vor der Registrierung hätte kennen müssen. Das lege nahe, dass er die Domain registriert habe, um den Markennamen zu gebrauchen oder von dessen Bekanntheit zu profitieren.

Der Lidl Stiftung & Co KG räumte sie die älteren Rechte am Namen und Marken ein. Der Beschwerdegegner habe keinerlei Rechte an Name oder Marke und darf die Domain lidl.store deshalb weder verkaufen noch selbst nutzen. Eleni Lappa ordnete die Suspendierung dieser Domain an. Sie stellte zudem fest, dass Lidl dass URS Verfahren nicht „missbräuchlich“ benutzt hätte und entkräftete damit den Vorwurf des Beschwerdegegners.

https://www.adrforum.com/domaindecisions/1683791f.htm

 

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