Domainstreit: auch die .ink Domain gehört jetzt Volkswagen

10. Juli 2017 | Von | Kategorie: Domain News, Domain Recht

VW AG gewinnt WIPO Verfahren um volkswagen.ink

Der Kampf um Markenrechte nimmt für die Volkswagen AG anscheinend kein Ende. Schon 2016 gewann der deutsche Autobauer gegen eine bekannte Cybersquatterin. Jetzt hatte die Chinesin – wider besseren Wissens – eine Domainadresse registriert, die sehr offensichtlich die Markenrechte von VW verletzt. Die Domain volkswagen.ink wurde von der Frau am 10.Februar 2017 registriert. Der Konzern sandte einen „cease and desist letter“, der aber unbeantwortet blieb und strengte daraufhin ein UDRP Verfahren mit einem Löschungsantrag für diese Domain an.

Panelistin gibt Volkswagen Recht
Zur Panelistin für dieses WIPO Verfahren wurde Sok Ling Moi berufen, eine Beraterin für geistiges Eigentum aus Singapur. Sie prüfte u.a. die Sprachkenntnisse beider Parteien und legte Englisch als Verfahrenssprache fest. Mrs. Moi recherchierte in diesem Fall selbst, um sich ein Bild von der Beschwerdegegnerin zu machen, die bereits mehrfach als Cybersquatterin aufgefallen war.

Im Interview behauptete die Frau, durch die Domainendung .ink wäre eine Ähnlichkeit des Domainnamens mit dem deutschen VW-Konzern nicht mehr gegeben und sie wolle die Domain als non-profit Webseite führen. Der Volkswagen-Konzern unterstellte sie sogar ein Reverse Domain Name Hijacking, da der Konzern diese Domain ja während der Sunrise-Phase hätte registrieren können. Zusätzlich lehnte die Dame die Verfahrenssprache Englisch ab.

Die Panelistin stellte ihrerseits fest, dass die Beschwerdegegnerin sehr wohl gut Englisch sprechen muss, hat sie doch sehr viele Domanis registriert, die englische Wörter, Markennamen und Begriffe enthalten. In dem Portfolio befinden sich auch Domains, die als „markenrechtlich bedenklich“ eingestuft werden.

Zudem befand Mrs. Moi, dass eine Ähnlichkeit zwischen Marke und Domainnamen sehr wohl gegeben sei. Volkswagen ist seit Jahrzehnten international renommiert und hat in fast allen Länder eingetragene Markenrechte. Zudem konnte die Beschwerdegegnerin keinerlei Erkenntnisse zur Erstellung einer non-Profit Webseite beisteuern und es fanden sich auch keine Inhalte auf volkswagen.ink.

Den Tatbestand der Bösgläubigkeit machte die Panelistin daran fest, dass die Beschwerdegegnerin bereits mehrfach als Cybersquatterin aufgefallen war und auch ein vorheriges Verfahren gegen VW verloren hat. Bei der Registrierung musste ihr die Marke VW geläufig gewesen sein. Aus diesen Gründen entschied Sok Ling Moi  am Ende der Anhörungen auf die endgültige Löschung der Domain volkswagen.ink.

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