Domainstreit: DATEV gewinnt!

31. Januar 2017 | Von | Kategorie: Domain News, Domain Recht

DATEV erhält Rechte an datev.online

DATEV gehört zu den größten deutschen Softwareherstellern. Das Unternehmen aus Nürnberg hat bereits mehrere Markenrechte zum Begriff „Datev“ eintragen lassen. Die erste Eintragung der Marke erfolgte am 9.November 1989. Um diese Markenrechte zu schützen, ist das Unternehmen jetzt in einem UDRP Verfahren gegen den deutschen Inhaber der Domain datev.online vorgegangen.

Diese Domain wurde am 29.04.2016 von einer deutschen Privatperson über den Hoster NameCheap registriert. Bereits einen Tag später erhielt die DATEV ein Verkaufsangebot vom neuen Inhaber der Domainadresse. Es erfolgte ein Schriftwechsel, in dem die DATEV ausdrücklich auf die Namensrechte hinwies und die Löschung der Domain forderte. Der Inhaber hingegen wollte nur verkaufen und forderte eine hohe Ablösesumme für die Löschung. Daraufhin wandte sich die DATEV an die WIPO.

Panelistin gibt DATEV Recht
Dem Verfahren stand die deutsche Juristin Brigitte Joppich vor. Da beide Parteien aus Deutschland stammen und in deutscher Sprache korrespondiert hatten, wurde für das Verfahren Deutsch als Sprache festgesetzt.

Die Rechtsanwältin stellte während der Befragungen fest, dass die umstrittene Domain den Namen Datev enthält, den die Klägerin in mehreren Varianten bereits vor Jahrzehnten als Marke registriert hat.Zudem wurde die Domain erst im Frühjahr 2016 registriert und DATEV hatte dem Besitzer keinerlei Rechte an Namen oder Produktverwendung eingeräumt. Mit der Registrierung und dem umgehend folgenden Verkaufsangebot sei auch der Tatbestand der Bösgläubigkeit erfüllt.

Der Beschwerdegegner äußerte sich in dem UDRP Verfahren zu keinem der Punkte, deshalb entschied Brigitte Joppich, dass die Domain datev.online mit sofortiger Wirkung auf die Klägerin DATEV übertragen werden muss.

Die DATEV hat sich in diesem Fall sehr gut gegen das Domainsquatting durchgesetzt. Obwohl das Unternehmen durch den Kauf der Domain schnell handeln konnte, hat es sich einem UDRP Verfahren  gestellt, um Recht zu bekommen. Für alle Domainsnapper, die durch Registrierung und Verkauf von Domain mit „bekannten“ Namen das schnelle Geld machen wollen, sollte dies eine ernste Warnung sein, denn das Recht ist immer auf der Seite der Markeninhaber.

 

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