Domainstreit: Karnevalklub oder Freikörperkultur?

15. September 2016 | Von | Kategorie: Domain News, Domain Recht

Domainprozess um fkk.de mit Anerkennungsurteil beendet

Vor dem Kölner Landgericht wurde vor kurzem ein Verfahren um die Rechte an der Domain fkk.de beendet. Im Auftrag des Domaininhabers verteidigten die Juristen der Kanzlei Terhaag & Partner Rechtsanwälte die Domain gegen den „FKK Fehrbelliner Karneval Klub e.V.“ aus Fehrbellin in Brandenburg.

Karnevalsverein fordert Dispute Eintrag für FKK-Domain
Die Klägerin hatte für die Domain fkk.de einen sogenannten Dispute Eintrag bei der DENIC gefordert und erhalten. Dieser Eintrag soll verhindern, dass die Domain an Dritte übertragen werden kann. Der Karnevalsklub hatte bei der DENIC angegeben, dass die Domainadresse seine Namensrechte nach BGB § 12 verletzen würde. Dagegen ging der Inhaber der Domain vor.

Beide Parteien hatten im Vorfeld versucht, sich außergerichtlich anzunähern, was aber an der Ablehnung des Karnevalsklubs aus Fehrbellin scheiterte. Der Domaininhaber seinerseits lehnte den DENIC Eintrag strikt ab, da er sich die Option offen halten will, die Domain in der Zukunft zu verkaufen. Das teilte er auch dem Karnevalsverein mehrfach – persönlich und durch seien Anwälte – mit. Da keine Einigung möglich war, ging der Streit vor Gericht.

Domaininhaber bekommt Recht
Die Anwälte des Domaininhabers von fkk.de reichten einen Antrag „auf Zustimmung zur Löschung des Dispute Eintrages“ ein. Sie gaben an , dass der Begriff „FKK“ bereits seit dem 18. Jahrhundert mit der Freikörperkultur und dem Nacktbaden verbunden ist. Ein Begriff, dass allgemein bekannt und im Sprachgebrauch seit mehr als 50 Jahren verankert und damit als sogenannter „Gattungsbegriff“ zu werten ist.

Der „FKK Fehrbelliner Karneval Klub e.V.“ ist nur regional ein bekannter Begriff und deshalb ist ein Dispute Eintrag unsinnig und eine Rechtsverletzung im Sinne der Behinderung des Domaininhabers beim Verkauf.

Das Landgericht Köln hat das Verfahren mit dem Rat an den Karnevalsverein begonnen, den Klageanspruch des Gegners anzuerkennen. Der Verein folgte dem Rat des Gerichtes und so wurde ein Anerkennungsurteil gesprochen und die DENIC wird den Dispute Eintrag von fkk.de zeitnah löschen.

 

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