Domainstreit: Neuschwanstein gehört den Bayern

11. Februar 2017 | Von | Kategorie: Domain News, Domain Recht

Bayern bekommt das Domainrecht für neuschwanstein.pro

Der Freistaat Bayern hat sich an die WIPO gewandt, um die Rechte an der Domain neuschwanstein.pro zu erlangen. Grund ist die Verletzung von Namensrechten durch die Registrierung dieser Domain. Bayern hält die Rechte an Neuschwanstein sowohl als Marke als auch als Namen seit dem Jahr 2003.

Am 5. Juli 2016 registrierte der Ukrainer Pugach Andrey Vladimirovich die Domainadresse neuschwanstein.pro und verkaufte dort zeitweilig Kleidung. Zum Zeitpunkt der Eröffnung des WIPO Verfahrens wurde die Domain jedoch nicht genutzt. Gegen die Klage erhob der Ukrainer keinen Einspruch.

Panelistin gibt Bayern Recht
Zur Panelistin für dieses Verfahren wurde die russische Rechtsanwältin Olga Zalomiy mit Sitz in Beverly Hills, Kalifornien berufen. Als Verfahrenssprache legte die Juristin – nach dem Antrag der Klägerin – die englische Sprache fest, da der Beklagte sich weder auf Englisch noch auf Russisch zu dem Fall äußerte.

Frau Zalomiy stellte fest, dass Domainname und Marke identisch sind und Bayern als Markeninhaber keinerlei Rechte zur Führung und Nutzung der Internetdomain an Pugach Andrey Vladimirowich vergeben hatte. Zudem bot der Domaininhaber kein „gutgläubiges“ Sortiment an Waren über die Domain an. Die Klägerin vermutet hinter dem Verschwinden der Inhalte mit dem Beginn des Verfahrens einen „Fake“. Diesen Gedanken nahm die Panelistin auf und stellte im Verlauf der Anhörung die Bösgläubigkeit fest. Neuschwanstein sei ein fester Begriff, der Name eines Kulturgutes, ein Kunstbegriff und bereits seit 1886 im Eigentum des Freistaates Bayern. Da dieses Schloss weltbekannt ist, muss der Beklagte bei der Registrierung um die Bedeutung des Namens gewusst haben und ihn zum eigenen Nutzen verwenden wollte. Zurzeit seinen keine Inhalte auf der Domain neuschwanstein.pro, doch sie könnte jederzeit aktiviert und weiterhin ohne Erlaubnis der Markeninhaberin genutzt werden. Damit wäre auch die fortgesetzte Bösgläubigkeit gegeben.

Die Juristin entschied nach dem Ende der Anhörung zugunsten des Freistaates Bayern, der somit endgültig die Rechte an der Domain neuschwanstein.pro erhält

 

Schreibe einen Kommentar