Domainversicherung: sinnvoll ?

10. Juni 2015 | Von | Kategorie: Domain News, Domain Recht

Internetversicherungen ja oder nein?

Angesichts der wachsenden Domain-Cyberkriminalität suchen viele Internetnutzer nach Schutzmöglichkeiten. Sinnvoll sind gute Antivirenprogramme und ein vorausschauendes, sicherheitsbewusstes Surfen in der Domainworld.

Auch Versicherer haben das Internet als Produktnische ausgemacht und bieten nun den Rundum-Schutz gegen Online-Kriminalität, wie Datenphishing mit anschließendem Geld- oder Identitätsraub sowie allgemeines Hacking von Computern an.

Unter dem Produktnamen „Internetversicherung“ sind mittlerweile zahlreiche Versicherungen verschiedener Anbieter im Umlauf. Und wie bei allen anderen Sach- und Personenversicherungen auch sind die Verträge ebenso verschieden, wie die Leistungen bei Eintritt des Schadenfalles – in diesem Fall des Hackings.

Ob diese für Sie sinnvoll sind müssen Sie selbst entscheiden.

Das Webmagazin Öko-Test vergleicht auf seiner Domainseite 13 Internetversicherungen und hat dabei festgestellt, dass die meisten Policen viele überflüssige Absicherungen anbieten, die dann mitbezahlt werden müssen.

Sinnvoll ist z.B. telefonische Beratung gegen Cybermobbing, Datenrettung bei virenverseuchten Festplatten oder auch Zuschüsse für das löschen rufschädigender Inhalte sowie Geldersatz bei verloren gegangenen Waren im Online-Kauf, wie sie der Rechtsschutz-Versicherer ARAG im aktuellen Web@aktiv Tarif anbietet.

Cosmos direkt und R+V haben in ihren neuen Internet-Tarifen den Schwerpunkt auf Vermögensschäden nach Internetkäufen und Datenrettung gelegt. Mit 120 – 140 Euro pro Jahr sind diese Policen aber relativ teuer.

Absicherung ist oft schon vorhanden
Wer sich mit „normalen“ Sachversicherungen schützt, hat viele Versicherungsschäden, die den PC oder das Internet betreffen, bereits abgesichert. Die Hausratversicherung übernimmt Schäden, wie den Hardware-Diebstahl oder Beschädigungen durch Vandalismus. In modernen Premium-Tarifen ist Onlinebanking oft inklusive und deckt Schäden bis 1.000 Euro ab. Bei Cyberkriminalität mit Geldverlust können die Geschädigten versuchen, das gestohlene Geld über die Bank zurückzuholen und müssen auf deren Kulanz hoffen.

Wenn Sie einem Dritten einen Schaden durch die versehentliche Weiterleitung von Schadsoftware zufügen,sind in vielen Haftpflichtverträgen auch die Folgekosten sowie die Rechtsberatung versichert. Voraussetzung ist, dass Sie selbst Vorsorge getroffen haben, um sich gegen Internetkriminalität zu schützen und aktuelle Antivirenprogramme benutzen. Natürlich sollte kein Vorsatz oder böswillige Absicht nachweisbar sein.

Eine normale Rechtsschutzversicherung greift bei Streitigkeiten aus Verträgen, wie z.B. Kaufverträgen im Online-Handel oder Unstimmigkeiten mit dem Domainanbieter. Filesharing ist bei allen Versicherungen ausdrücklich ausgeschlossen, da es offiziell als illegal eingestuft wird.

 

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