Domainverwechslung bringt über 100000 USD!

14. Juni 2017 | Von | Kategorie: Domain News, Domain Recht

Argos (UK) gegen Argos (US)

In einem  Fall in Großbritannien wurde jetzt über eine angebliche Markenrechtsverletzung entschieden. Geklagt hatte die britische Argos Limited, ein Kataloghersteller, gegen die US-amerikanische Argos Systems Inc wegen der vorsätzlichen Verletzung von Markenrechten.

Das amerikanische Unternehmen Argos firmiert bereits seit 1991 unter diesem Namen. Der Anbieter  bietet computergestützten (CAD-) Systemen für den Bau von Gebäuden hat im Jahr 1992 die Domain argos.com registriert. Das US-Unternehmen war bisher nie in Großbritannien oder auf dem europäischen Markt aktiv.

Die britische Argos Limited erwarb die Domain argos.co.uk im Jahr 1998 und nutzt sie seitdem als Hauptdomain für das Kerngeschäft. Mit der Erweiterung des E-Commerce suchten immer mehr Kunden und Nutzer nach dem Begriff Argos und wurden dabei fälschlicherweise auf die Domain des US-Konzerns geleitet.

Dem Gericht lagen Google Analytics Statistiken vor, die eine Fehlerrate von 89% im Jahr 2012 belegen. Dabei wurde auch nachgewiesen, dass 85% der Besucher den Fehler bemerkten und sich sofort wieder von der Domain entfernten, um auf die UK-Domain zu gehen.

Auch das amerikanische Unternehmen hatte den britischen Traffic bemerkt und schaltete daraufhin ein Google AdSense-Programm mit der Verwendung eines Geo-Targeting-Quellcodes, der amerikanischen Nutzern die Anzeigen nicht präsentierten – wohl aber den britischen Nutzern.

Innerhalb von sieben Jahren konnte Argos Systems Inc. so rund 100.000 USD an Werbeeinnahmen generieren, da vor allem britische Nutzer die Anzeigen klickten. Viele der Nutzer klickten, wenn sie fälschlicherweise auf der US-Domain gelandet waren die Werbeanzeigen von Argos UK, die auch auf der amerikanischen Seite als relevante Domains gezeigt wurden. Die britische Argos hatte an Google für Adsense Werbung bezahlt und zugestimmt, auf relevanten Sites zu erscheinen.

Doch dann reichte der Konzern Klage gegen Argos Systems ein und warf dem Konzern zielgerichtete Werbung in Großbritannien und gezielte Markenrechtsverletzung durch Nutzung des „gemeinsamen“ Firmennamens vor.

Richter weist Klage ab
Der UK High Court hat den Fall jetzt endgültig beendet und festgestellt, dass Argos Systems Inc mit den Werbeaktionen auf britischem Boden keine Markenrechtsverletzung begangen hat.

Beide Unternehmen hatten die Domains legal und rechtskonform registriert und genutzt. Das britische Unternehmen hatte beim Abschluss des Google Adsense Programms explizit erlaubt, dass die Anzeigen auch auf Argos.com geschaltet werden sollten. Wenn also die Nutzer fälschlicherweise auf der Domain des US Konzerns gelandet und von dort aus auf Argos.co.uk geklickt haben, stellt das in den Augen des Hohen Gerichts keine gezielte Markenverletzung dar.

Selbst wenn das britische Unternehmen die  Adsense-Anzeigen ausdrücklich nicht auf argos.com schalten lassen wollten, wäre es kaum möglich gewesen, alle Webseiten, die den Targetbegriff „argos“ enthalten, auszuschließen. Zudem war und ist das Geschäft von Argos Systems nicht auf den britischen Markt ausgerichtet. Zudem hat nicht Argos US , sondern Google die „Werbeleistung“ erbracht und argos.com nur als Werbemedium mit passendem Target benutzt.

 

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