Hammer blockiert AFD Domain

6. Februar 2017 | Von | Kategorie: Domain News, Domain Recht

AfD gewinnt Rechtsstreit um afd-hamm-Domain

Die AfD ist gegen einen Privatmann aus Hamm vorgegangen. Stefan M. hatte im Dezember 2016 die Domainadresse afd-hamm.de registriert und wurde kurz darauf von der Kölner Kanzlei Höcker im Auftrag der gleichnamigen Partei angeschrieben. Die Juristen – Spezialisten für Marken- und Medienrecht – mahnten den Mann ab, forderten eine Unterlassungserklärung sowie die Übernahme der Rechtsanwaltskosten.

Stefan M. ließ sich von der Anwältin Kathrin Nitschke von der Kanzlei Krepcke und Partner aus Menden vertreten und gab auf deren Rat nach. Er unterschrieb die Erklärung, stellte die Seite offline und muss nun 1564,26 Euro (Rechtsanwaltskosten der AfD) zahlen. Zusätzlich kommen noch die Kosten für den eigenen Rechtsbeistand dazu.

Domainregistrierung als Protestaktion
Mit der Domainregistrierung schloss sich Stefan M. einer bereits laufenden Aktion an, die schon eher begonnen hatte. Bundesweit registrierten Privatpersonen und Lokalpolitiker afd-Domainadressen, um sie dann mit lustigen Themen, wie „afd-Aktenordner für Dänemark“ zu belegen. Stefan M. hatte die Domain angeblich seinem Vater gewidmet und sie „Alles für Dieter“ genannt.

Die AfD hingegen fand dieses sogenannte „Domaingrabbing“ nicht lustig und ließ die Medien-Rechtanwälte reihenweise Abmahnungen wegen der Verletzung von Namensrechten verschicken. Auch der Mendener SPD-Ratsherr Sebastian Meisterjahn, der die Domain „Aktenordner für Dänemark“ registriert hatte, musste am Ende die Domain löschen und Rechtsanwaltskosten bezahlen.

Der AfD Rechtsanwalt Dr. Carsten Brennecke sagt dazu „Das Grabbing von AfD-Domains verletzt das Namensrecht der Partei. Dass die mutwillige Blockade solcher Domains rechtlich unzulässig ist, sollte sich eigentlich jedermann aufdrängen. Wer sich gleichwohl für eine solche Namensrechtsverletzung entscheidet und dies auch noch lauthals öffentlich kommuniziert, muss sich nicht wundern, wenn er anschließend kostenpflichtig auf Unterlassung in Anspruch genommen wird.“

Und er fügt hinzu, dass es sich nicht lohnt, aus „Jux und Dollerei“ eine afd-Domain zu blockieren, denn dies ist illegal und kann teuer werden. Der Streitwert, den die Kanzlei im Falle eines Gerichtsverfahrens festgesetzt hat, liegt bei 30.000 Euro und kann bis auf 50.000 Euro steigen. Hinzu kommen die Anwaltskosten für beide Parteien.

 

 

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