Musikbranche will Präzedenzfall – Google im Visier

4. Oktober 2016 | Von | Kategorie: Domain News, Domain Recht

Musikbranche klagt gegen Streamripping-Domain Youtube-MP3

Das die internationale Musikbranche Streamingsdomains und Musiktauschbörsen wegen Verletzungen der Urheberrechte verfolgt, ist nichts Neues und immer wieder landen die Betreiber solcher Plattformen vor Gericht.

Die Google-Musikplattform YouTube gehört zu den meistbesuchten Anbietern von Videos weltweit. Dort posten nicht nur berühmte Musiker sondern auch Privatnutzer ihre Clips, die dann oft millionenfach angeklickt werden. Viele Nutzer kaufen keine Musik mehr auf kostenpflichtigen Domains, sondern nutzen einfach Youtube als Quelle für daheim und unterwegs. Der Musikbranche ist dieses Verhalten ein Dorn im Auge, vermutet sie doch, dass die Nutzer mit Hilfe von Streamripping Services die Inhalte von Clips lokal speichern und beliebig weiterverwenden. Einer der bekanntesten Streamripping Anbieter ist Youtube-MP3 und jetzt ins Visier der Musikbranche geraten, wie Torrentfreak kürzlich berichtete.

Klage gegen Youtube-MP3 eingereicht
Die drei großen Musikverbände IFPI, die amerikanische RIAA und der britische Branchenverband BPI reichte jetzt im Namen der großen Musiklabel eine Klage gegen Youtube-MP3 wegen der Verletzung von Copyrights ein. Laut einer Studie von IFPI lädt rund die Hälfte aller Nutzer zwischen 16 und 24 Jahren regelmäßig Musik, die dem Urheberrecht unterliegt, kostenfrei über diese Dienste. Youtube-MP3 gehört mit rund 60 Millionen Nutzern pro Monat zu den meistgenutzten Anbietern in diesem Segment. Laut dem Traffic-Analysedienst Alexa gehört Youtube-MP3 sogar zu den 400 meistbesuchten Domains weltweit. Zusätzlich werden auf dem Portal Werbeeinnahmen in Millionenhöhe generiert.

Die Musikbranche will mit der Klage gegen das Streamripping-Portal ein „Zeichen gegen den Online-Schwarzmarkt“ setzen und strebt einen Präzedenzfall an. Die Anklage gegen Youtube-MP3 lautet „Bruch des Copyrights, Anstiftung und Erleichterung von Verstößen, als Erfüllungsgehilfe sowie Umgehung technologischer Schutzmaßnahmen“ und wird als schwer wiegend eingestuft. Zusätzlich wurden alle Hoster und auch Suchmaschinenbetreiber aufgefordert, den „Umgang mit diesen Portalen zu überdenken“.

Ob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen das Portal erheben wird und wann sowie wo der Prozess beginnt, ist bisher nicht bekannt.

 

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