Namensrecht: bei Verstoss Strafe und Domain Löschung!

4. Januar 2017 | Von | Kategorie: Domain News, Domain Recht

Geschützte Begriffe nicht als Domainname verwendbar

Viele Nutzer sind bei der Wahl ihres Domainnamens sehr kreativ und die Domain Registrare nehmen meist auch alle „ Namenskreationen“ ohne Prüfung an. Doch es gibt auch hier Regeln und Grenzen, denn geschützte Namen sollten auf keinen Fall verwendet werden. Das gilt nicht nur für Unternehmen sondern auch für Privatpersonen. Das sogenannte „Namensmonopol“ oder „eingetragene Namensrechte“ sind für alle Nutzer tabu, die keine Erlaubnis zur Verwendung dieser Namen, Titel oder Bezeichnungen haben.

Gerichtsurteil: Polizei-Adressen nur für Polizei erlaubt
Das Land Nordrhein-Westfalen klagte im vorliegenden Fall vor dem Oberlandesgericht Hamm gegen den Betreiber einer Internetseite, in deren Webadresse der Begriff Polizei-Jugendschutz verwendet wird. Die Seite ist ein Informationsportal zum Opfer- und Jugendschutz und bietet auch Anti-Gewalt-Seminare an.

Das Land betreibt zusammen mit dem Bund selbst zwei Jugendschutz-Domains und verlangte deshalb die „Unterlassung der Gewerbetätigkeit unter Nutzung des Begriffs Polizei und die Freigabe der Domain“.

Die Richter gaben dem Verlangen der Klägerin nach und machten in der Urteilsbegründung deutlich, dass „der Begriff Polizei als Name geschützt ist und sowohl den Ländern als auch dem Bund mit ihren Polizeibehörden eindeutig zuzuordnen und vorbehalten“. Die Polizei ist eine Behörde, die im staatlichen Auftrag „ öffentliche Polizeigewalt“ ausübt. So wird der Begriff  „auch in den Polizeigesetzen des Bundes und der Länder benutzt und im Rechtsverkehr verstanden“ und deshalb sei niemand befugt, den Begriff „Polizei“ unbefugt zu benutzen. Für den Leser oder Besucher der Internetseite entstehe eine „Zuordnungsverwirrung“, da der Eindruck entstehen könnte, dass es sich um eine offizielle Domain der Polizei handelt.

Der Betreiber der Domain muss diese nun bei der Domainverwaltung löschen. Denn Adressen mit geschützten Namen dürfen nicht von Unbefugten verwendet werden. Das sollte aber im Vorhinein auch von den Registratoren kommuniziert werden, denn viele Nutzer registrieren diese Domainnamen ohne böse Absicht und in Unkenntnis der Regeln. Durch mehr Information könnten Streits und Verfahren vermieden werden.

 

Schreibe einen Kommentar