Nullerdomain verletzt Markenrechte

2. Mai 2017 | Von | Kategorie: Domain News, Domain Recht

Porsche bekommt p0rsche.com

Nicht zum ersten Mal hat der deutsche Autobauer Porsche die Rechte an einer Domain vor der WIPO eingefordert. In diesem Fall ging es um die Markenrechtsverletzung durch die Domain p0rsche.com Domain p0rsche.com, die bereits 2005 im Rahmen eines Privacy Service registriert wurde. Der Autokonzern hatte dem Domainbesitzer im Jahr 2011 ein Übernahmeangebot von 300 USD unterbreite, das aber umgehend abgelehnt wurde. Der Besitzer von p0rsche.com forderte die unglaubliche hohe Ablösesumme von 30.000 USD. Da die Domain weiterhin geparkt und mit kommerziellen Links bestückt war, legte Porsche im Januar 2017 Beschwerde bei der WIPO ein und forderte die Übertragung der Rechte an p0rsche.com aufgrund von Markenrechtsverletzungen.

Panelistin entscheidet zugunsten von Porsche
Den Vorsitz in diesem UDRP Verfahren hatte die britische Juristin Dawn Osborne. Sie befragte zuerst die Beklagte. Der Domaininhaber antwortete auf die Anfrage. Er teilte Namen und Adresse per Mail mit und erklärte schriftlich, dass die Domain p0rsche.com keinerlei Verbindung mit porsche.com hat. Für die Site mit den Links sei er nicht verantwortlich, sondern der Registrar. Dieser erklärte im Verfahren, dass es dem Domainbesitzer freigestellt sei, ob die Parkingsite mit Links online gestellt wird oder nicht.

Der Domainbesitzer gab zu Protokoll, dass – nach seiner Überzeugung  – Porsche mit dieser Beschwerde „fundamentale Menschenrechte“ verletzt. Als Beweis für seine ehrlichen Absichten gab er an, dass seit 2005 schon mehrfach Interessenten Kaufangebote unterbreitet hätten, er aber kein Interesse gezeigt hätte, weil er die Domain selbst betreiben will. Die  Domain soll nach seinem Willen als Porsche-Blog geführt werden und zum Austausch von Fans der deutschen Sportwagen dienen. Zudem will der Mann die Fotos von seinem eigenen Porsche dort veröffentlichen, sobald er ihn gekauft hat.

Die Panelistin prüfte die Einlassungen von Klägerin und Beklagtem. Sie stellte fest, dass p0rsche.com trotz der „Null“ statt des „o“ eine sehr große Ähnlichkeit mit porsche.com aufweise und daher von Nutzern schnell verwechselt werden kann. Osborne wertete die Registrierung einer „Vertipperdomain“ als klassisches Typosquatting, was ebenso für Bösgläubigkeit steht, wie die Forderung von 30.000 USD als Ablösung und die Parkingsite mit kommerziellen Links.

Deshalb wurden die Reche an der Domain p0rsche.com schließlich dem Autokonzern Porsche zugesprochen.

 

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