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22. April 2017 | Von | Kategorie: Domain News, Domain Recht

Gerichtsurteil im Streit um berlin.com-Domain

Der Streit um die Domain berlin.com wurde nach Jahren im Februar von der 3. Zivilkammer in Berlin beendet. Das Land Berlin hatte vor Gericht den Betreiber der Domain berlin.com aufgefordert, die Site zu schließen, da eine Verwechslungsgefahr mit einem offiziellen Angebot des Landes bestehe. Berlin betreibt seit 1996 die Landesseite berlin.de, auf der Besuchern zahlreiche Informationen zu Politik, Kultur, Tourismus und aktuellen Themen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.

Diesem Urteil ist ein sehr langer Rechtsstreit vorausgegangen. Betreiber der Domain ist die US-amerikanische World Media Group LLC. Das deutsche Angebot auf berlin.com wurde 2011 installiert. Bereits zu diesem Zeitpunkt klagte das Land Berlin wegen deutlicher Verwechslungsgefahr und gewann zwei Jahre später den Berufungsprozess. Seit diesem Zeitpunkt war es dem Domainbetreiber laut Aussagen des Landes Berlin nicht mehr erlaubt, relevante Informationen zu diesem Thema über die Site zu verbreiten.

Doch bereits im Juni gab die Media Group bekannt, dass es Ihnen vom Gericht gestattet sei, berlin.com mit Informationen zur Stadt zu bestücken, solange auf der Startseite ein deutlich erkennbarer Hinweis steht, dass die Domain keinerlei Bezug zur offiziellen Berlin-Domain habe. Daran hat sich das Unternehmen gehalten, die Seite entsprechend aktualisiert und bietet seitdem wieder Informationen an. Dagegen klagte das Land Berlin, forderte die Schließung des Portals und eine gleichzeitige Offenlegung der Umsätze und Gewinne aus der Domain.

Positives Urteil für Berlin.com Domainbetreiber
Die Richter verkündeten nach eingehender Prüfung aller Umstände und Sachverhalte am 27. Februar 2017 ein Urteil zugunsten der World Media Group LLC. Das Unternehmen hat sich an die Auflagen des ersten Urteils gehalten und auf der Domain den erklärenden Satz:“Berlin.com wird von Berlin Experten betrieben und ist keine Webseite des Landes Berlin.“ veröffentlicht. Auch im Disclaimer wurde entsprechende Zusatz hinterlegt. Damit hat der Domainbetreiber sich keinesfalls und unberechtigt angemaßt, das Land Berlin virtuell zu vertreten. Deshalb darf die World Media Group LLC die Domain berlin.com wie bisher weiter betreiben. Das Gericht lehnte den Antrag der Klägerin auf Schließung der Domain und Zahlung von Schadenersatz rechtsgültig ab.

 

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