WhatsApp in der EU illegal ?

17. April 2016 | Von | Kategorie: Domain News, Domain Recht

WhatsApp scheinbar nicht EU rechtskomform ?

Der Messengerdienst WhatsApp ist weltweit beliebt und wird von rund einer Milliarde Menschen genutzt. Allein in Deutschland hatten sich bereits 2014 mehr als 30 Millionen User die App auf Smartphones geholt.Tendenz steigend, denn der Trend zur schnellen Meldung per Messengerservice ist ungebrochen. Doch jetzt sorgt ein Interview auf dem Technikportal futurezone.at für Unsicherheit und wirft die Frage auf, ob die Nutzung von WhatsApp in der EU-Zone wirklich illegal ist.

 

Verstößt WhatsApp gegen Datenschutzregeln ?
Der österreichische Professor Peter Burgstaller ist der Rechtsexperte der FH Oberösterreich. Im Interview mit dem Technikportal spricht er ausführlich über WhatsApp und behauptet „Die legale Nutzung von WhatsApp ist in der EU de facto unmöglich“.

Der Experte begründet diese Aussage mit den AGB des Messengerdienstes, der dort das amerikanische Vertragsrecht mit den EU-Datenschutzregeln verbinde. Die Nutzer geben dem US-Konzern mit Anerkennung der AGB die Erlaubnis, jederzeit eigene und Daten von Dritten zu verwenden, bzw. darauf zuzugreifen. Das sei nach dem Datenschutzrecht der EU aber nicht erlaubt. Dort ist ausdrücklich festgelegt, dass vor jeder Weitergabe von Daten der Besitzer um Erlaubnis gefragt werden muss. Da die Abfrage des jeweiligen Nutzers in der Regel nicht vor der Weitergabe durch Dritte erfolgt, ist das Gebaren praktisch als „Illegal nach EU-Recht“ einzustufen und kann im Ernstfall für den Nutzer teuer werden.

Nutzungsarten sind umstritten
Professor Burgstaller findet auch die Messengernutzung durch Konzern, vereine oder Schulen bedenklich. In den Nutzungsbedingungen schreibt WhatsApp ausdrücklich das „personal use“, den Gebrauch durch Privatpersonen vor. Doch der Service ist bereits zu groß und wichtig geworden, um Unternehmen oder Vereine auszuschließen.

Das Interview stößt sowohl in Österreich als auch in Deutschland auf Kritik. IT-Spezialisten und Rechtsexperten bezeichnen die Aussagen des Professors als „ übertrieben und weltfremd“, sehen sie als Panikmache. Wer WhatsApp als Privatperson nutzt, muss keine Strafen fürchten. Nur der Messengerdienst selbst wird zur Rechenschaft gezogen, wenn er personenbezogene Daten verarbeitet, ohne die Erlaubnis der Nutzer im Vorfeld einzuholen.

 

 

 

 

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