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7. März 2017 | Von | Kategorie: Domain News, Domain Smalltalk

Neuseeland: Gericht beschließt Auslieferung von Kim Dotcom an USA

Seit Jahren tobt die juristische Schlacht um die Auslieferung des deutschen Internetunternehmers Kim Schmitz alias „Kim Dotcom“. Er ist der Gründer des Portals „Megaupload“, das seit 2005 kostenlos Musik- und Filmdateien zum Download anbot. Dotcom betrieb das Portal zusammen mit Mathias Ortman, Bram van der Kolk und Finn Batato.

Da die Nutzer auch Dateien auf das Portal laden durften, wirft das US-Justizministerin den 4 Betreibern vor, eine illegale Tauschbörse betrieben zu haben. Für Kim Dotcom lautet die Anklage, die ihn für 20 Jahre ins Gefängnis bringen kann : massive Urheberrechtsverletzung, Betrug und Geldwäsche vor. Der Unternehmer hatte sich bisher einer Verhaftung entzogen, indem er nach Neuseeland umsiedelte und dort gegen alle Auslieferungsanträge gerichtlich vorging.

Dotcom sieht in der Anklage der US Behörden einen „Rachefeldzug der Hollywood-Filmindustrie“. Die US-Behörden halten dagegen und beziffern den Schaden durch illegale Downloads von Megaupload auf rund 500 Millionen USD. Der Gewinn aus diesen Aktivitäten soll bei 175 Millionen USD liegen. Im Jahr 2012 wurde Megaupload per Gerichtsbeschluss offline gestellt, doch das FBI stuft diese Aktivitäten bis heute „als größten Fall von Urheberrechtsverletzung in der US-Geschichte“ ein.

Im gleichen Jahr wurde das Anwesen in Neuseeland von den staatlichen Ermittlungsbehörden durchsucht. Es folgten Beschlagnahmungen von Kunstwerken, Luxusgegenständen und Fahrzeugen. Der Unternehmer wurde in Haft genommen, konnte aber eine Auslieferung in die USA abwenden – bis jetzt. Dieser Antrag der US-Strafverfolgungsbehörden wurde zwar in einer ersten (unteren) Instanz positiv beschieden, doch die Anwälte des beschuldigten zogen vor das Oberste neuseeländische Gericht. Der dortige Richter Murray Gilbert bestätigte die Entscheidung der unteren Instanz und stimmte dem Auslieferungsverlangen der USA zu.“Wir sind weit davon entfernt, geschlagen zu sein“, erklärte Anwalt Ron Mansfield. Die Entscheidung des Gerichts sei „äußerst enttäuschend“. Sie kündigten an, umgehend das oberste Berufungsgericht einzuschalten.

Für Kim Dotcom ist also die „Schlacht“ noch nicht verloren. Der 43jährige Internetunternehmer steht nicht das erste Mal vor Gericht. Schon in den 1990er Jahren war er als Hacker und Ikone der New Economy bekannt. Im Jahr 2002 erhielt er eine Bewährungsstrafe wegen „Insiderhandels mit Aktien“. Kim Dotcom beleibt angesichts der drohenden Auslieferung gelassen und arbeitet im fernen Neuseeland weiter an einer neuen Internetpräsenz.

 

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