Domains auf der Flucht vor Deutschem Markenrecht

30. Oktober 2009 | Von | Kategorie: Domain News, Domain Smalltalk

Sie sind gerade mal eine Woche alt und sind bereits über den Atlantik geflogen und dienen dort jeweils als Basis für eine Unternehmensgründung. Hört sich fast wie ein märchenhafter Senkrechtstart an, ist aber stattdessen eine dubiose Domain „Absicherungsstrategie“ im großen Stil, um sich vor markenrechtlichen Ansprüchen von deutschen Markeninhabern zu schützen.

Die Rede ist von den 193 Domains, die Christoph Grüneberg bei der neuerlichen Vergabe von ein- und zweistelligen Domains mit einem umstrittenen Catch-Pool bestehend aus mindestens 20 Denic Mitgliedern registrieren konnte.

Einige „kreative“ Domain Beispiele:

  • ei.de wurde zu EI „Experience India Travel Agency Corporation“
  • ex.de ist die „EX ENTERTAINMENT CORPORATION“
  • dj.de ist natürlich die „DJ Delaware Juice Productions Corp.“

…und so geht es weiter für die restlichen 190 Domains

Eines muss man den Herren Güneberg, Stephan König und Michael König lassen: Sie sind geschäftstüchtig und kreativ. Nur leider hat diese Vorgehensweise einen faden Beigeschmack, wenn es auf Kosten anderer geht und die kreative Energie dafür genutzt wird das Deutsche Recht lächerlich aussehen zu lassen.

Sollte er damit am Ende durchkommen, kann man die Grundsätze des Deutschen Rechstsystems in Frage stellen. Grundsätzlich sollten Gesetze und Rechtsprechung für Gerechtigkeit sorgen, und nicht als Umgehungsgrundlage spitzfindiger Rechtsverdreher.

Mit der Frage, ob der Zusammenschluss mehrerer zu einenader in Konkurrenz stehender Firmen zu sogenannten Domain Catch-Pools wettbebewerbswidrig ist oder nicht, beschäftigt sich gerade das Bundeskartellamt. Über die Rechtmäßigkeit der ausgewanderten Domains werden sich demnächst die Gerichte in verschiedenen Verfahren befassen. Die eine oder andere Domain ist bereits mit einem Dispute belegt und ich gehe davon aus, dass dies bald auch für weitere Domains der Fall sein wird.

Übrigens ist die Domainvermarkter Ltd. & Co. KG nicht nur als Denic Mitglied bekannt. Sie ist auch der Veranstalter des alljährlichen Domainvermarkterforums mit Geschäftsführer Christoph Grüneberg als Leitfigur. Eine Veranstalltung, die für den Deutschen Domainhandel von Jahr zu Jahr wichtiger wurde steht nun möglicherweise vor einem Glaubwürdigkeitsproblem. Einige Besitzer besonders hochrangiger Domains mögen diesen Spitzfindigkeiten womöglich applaudieren, für die breite Masse dürfte dies aber nicht ganz zutreffen.

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2 Kommentare auf "Domains auf der Flucht vor Deutschem Markenrecht"

  1. Jan sagt:

    Diese ganze Geschichte wird eigentlich immer unglaublicher. Da fragt man sich doch wirklich inwieweit das nicht innerhalb der größeren Denic Mitglieder schon eine ausgeklüngelte Sache war die Bekanntgabe der Vergabe so spät anzusetzten, dass kleine Denic Mitglieder gar keine Chance hatten entsprechende Technische- und Software-Maßnahmen vorzunehmen.
    Um von den sonstigen Grabbern mal gar nicht zu reden.

    Wenn dieses Vergabeverfahren nicht eine größere Untersuchung innerhalb der Denic nach sich zieht zweifel ich so langsam an der unabhängigen Interessenwahrung des Vereins Denic. Das sollte man ja nicht ausser acht lassen, das ausgerechnet die die jetzt Domains bekommen konnten diejenigen sind, die über die Vergaberichtlinine mitbestimmen können.

  2. Social comments and analytics for this post…

    This post was mentioned on Twitter by Domain Labs: Domain Smalltalk: Domains auf der Flucht vor Deutschem Markenrecht:
    Sie sind gerade mal eine Woche alt und .. https://bit.ly/1NMNsz

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