Domainshopping im Ausland: und der Brief vom Zoll

31. August 2015 | Von | Kategorie: Domain News, Domain Smalltalk

Onlineshopping: Einfuhrbedingungen für Waren aus dem Ausland beachten

Das Internet ist global – auch beim Shoppen. Kunden können heute Kleidung aus den USA, Weine aus Frankreich oder Technik aus Hongkong mit wenigen Klicks auf internationalen Shoppingdomains bestellen. Nicht immer haben diese Händler Zweigstellen oder Lage in Deutschland und versenden deshalb direkt nach Deutschland. Dann kann es den Kunden passieren, dass nicht die Bestellung per Bote kommt, sondern eine Benachrichtigung vom Zollamt ins Haus flattert.

Das passiert meist, wenn Waren aus Nicht-EU Ländern anvisiert sind und der Wert der Bestellung inklusive Versandkosten 22 Euro übersteigt. Deshalb muss es nicht immer teure Technik sein, die beim Zoll stecken bleibt, sondern auch mal das Shirt für nur 18 oder 20 Euro, wenn dazu noch Versandkosten kommen. Geschenke und Privatsendungen, die als solche deklariert sind und unter 45 Euro Wert liegen, sind ebenfalls steuerfrei einführbar. Liegt der Wert darüber, ist der volle Abgabensatz fällig. Und das kann für den Empfänger teuer werden.

Der Zoll berechnet die sogenannte Einfuhrumsatzsteuer für den Warenwert über 22 Euro plus 5, 30 Mindestsatz. Also muss ab einem Wert von 26,30 Euro gezahlt werden. Die Steuer entspricht dem Mehrwertsteuersatz von aktuell 19 %. Ausnahmen sind Lebensmittel und Bücher sowie bestimmte Hilfsmittel. Dafür+r werden nur 7 % Steuer berechnet.

Ab einem Warenwert über 150 Euro kommt zur Steuer noch die Zollgebühr hinzu. Diese wir individuell berechnet und nach Warenwert und Herkunftsland berechnet. Die Spannen bewegen sich zwischen 4 % und 17 % Steuer.

Wenn alle Formalitäten erfüllt sind und vollständige Zollerklärungen beiliegen, werden viel Sendungen direkt zugestellt. Alle anderen Empfänger müssen sich beim Zoll melden oder den Empfang an die Post übergeben dazu werden alle Unterlagen plus Benachrichtigen an den Zoll geschickt, der das Paket dann der Post übergibt. Kunden haben aber nur 14 Tage Zeit, die Sendungen abzuholen oder abholen zu lassen, denn danach schickt der Zoll die Waren meist zurück an den Empfänger.

Zollamt: deutlich mehr Sendungen aus nicht EU- Ländern
Viele Zollämter verzeichnen durch den wachsenden Onlinehandel einen deutlich höheren Zulauf an Sendungen aus dem Ausland, die nicht ausreichend oder falsch deklariert sind oder deren Warenwert über der Grenze von 22 Euro liegt.

Z.B. meldet das Zollamt Stuttgart in Zuffenhausen eine rapide Zunahme der Sendungsüberprüfungen. Zurzeit checken die Beamten pro Monat rund 1.000 Post- und Paketsendungen. Die Anzahl hat sich laut offizieller Angaben in den vergangenen Jahren verdoppelt. Dabei wird der Aufwand größer und der Platz im Zollamt knapp. Viele Kunden ignorieren die Zollnachricht und warten lange Zeit, bis sie vor Ort erscheinen, um zusammen mit einem Beamten das Paket zu kontrollieren und eventuelle Abgaben oder Steuern zu entrichten.

Oft wissen die Versender oder Empfänger auch nicht, welche Waren mit Einfuhrzöllen und Gebühren belegt werden und was unter Einfuhrverbot steht. Deshalb weist das Zollamt auf eine neue Zoll App hin, die Reisenden über Einfuhrgesetze und Zollbedingungen aufklärt und damit den Weg zum Zollamt und teilweise auch viel Geld spart.

 

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