Domainwelt: private Kopien nicht mehr erlaubt?

26. Juni 2015 | Von | Kategorie: Domain News, Domain Smalltalk

England: Kein Recht auf Privatkopien mehr

Erst im vergangenen Jahr hatte das britische Parlament ein Gesetz zu Privatkopien erlassen, welches zum 1. Oktober 2014 in Kraft trat. Baroness Neville-Rolfe, Staatssekretärin für die Rechte an immateriellen Gütern, begründete es als notwendige Maßnahme, um den digitalen Fortschritt und neue Innovationen in der Domain-Welt nicht zu bremsen.

Dieses besondere Gesetz besagte, dass Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken angefertigt werden dürfen, wenn die Anwender einen strikten privaten Gebrauch nachweisen. Die Auflagen für das Anfertigen von Privatkopien waren sehr streng. Die Anwender dürfen keine Kopien aus „rechtswidrigen“ Quellen oder geliehenen Datenträgern, Domain-Streaming-Diensten oder Berichten aus dem Rundfunk kopieren. Auch der Kopierschutz von Medien durfte nicht umgangen werden.

Klage von Verbänden und Medienunternehmen
Unternehmer aus der britischen Medienbranche wollen und können dieses Gesetz nicht akzeptieren, da es große finanzielle Einbußen nach sich zieht. Deshalb haben sich die British Academy of Songwriter and Authors, die ¬Musicians Union (mit 30.000 Musikern aus GB) und UK Music als Interessenverband der Musikproduzenten zusammengeschlossen und beim britischen Gericht, dem High Court of Justice, Klage gegen das Gesetz eingereicht.

Die Verbände fordern eine Entschädigung für alle Anfertigungen geschützter Werke ein und will diese durch eine pauschale Abgabe auf CD-, DVD- und BluRay-Rohlinge sowie Hardware, wie Musicplayer, Computer und Drucker realisieren. Diese Kompensation wird bereits in Deutschland erhoben und sollte auch für den britischen Markt gelten.

Das hohe Gericht schloss sich dieser Argumentation der Musikbranche an und setzte das Gesetz als „nicht rechtmäßig“ außer Kraft. In der nächsten Zeit erfolgen weitere Anhörungen und das Parlament muss dann entscheiden, ob das Gesetz zugunsten der Musikverbände geändert oder eine Berufung angestrengt wird. Dieses Berufungsverfahren würde zuerst den Court of Appeal (das britische Berufungsgericht) und dann eventuell das höchste Gericht, den Supreme Court of the United Kingdom, beschäftigen.

Das Nachsehen haben die britischen Anwender, die nun keine keine kostenfreien Privatkopien mehr anfertigen dürfen, bis eine endgültige Entscheidung vom Gericht getroffen und das Gesetz entsprechend geändert wurde.

 

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