Fake-Domains: Neil M. nutzt Domain zum Ausbruch!

1. April 2015 | Von | Kategorie: Domain News, Domain Smalltalk

gefälschte DomainMail: Brite entlässt sich selbst aus der Haft

Immer wieder passieren nahezu unwahrscheinliche Pannen durch einen „einfachen“ E-Mail-Betrug. Verantwortlich sind clevere Hacker, die gezielt Phishing Mails versenden, um danach Konten und Daten auszuspähen oder – wie in diesem spektakulären Fall aus Großbritannien – sich mit einer FAKEDOMAIN selbst aus dem Gefängnis zu entlassen.

Neil M.: Domain-Betrüger, Fälscher und Cyberkrimineller
Seit März 2014 saß der britische Staatsbürger Neil M. im Untersuchungsgefängnis Wandsworth Prison in London ein. Dem 28-Jährigen wurde schwerer Betrug, u.a. durch die Verwendung von fremden Identitäten und Stimmimitation vorgeworfen. Der Betrüger hatte sich in diversen Telefongesprächen als Bankmitarbeiter ausgegeben und dabei sowohl weibliche als auch männliche Stimmen nahezu perfekt imitiert. Der Schaden aus diesen Betrügereien summierte sich auf rund zwei Millionen Pfund.

Eine Anklage gegen seine Partnerin Kristen M. wurde fallen gelassen, als das Gericht feststellte, wie perfekt der Häftling die Stimmen imitieren und verschiedene Identitäten in der Domainwelt annehmen konnte.

Haftentlassung per Fake-Mail-Domain? durchaus möglich
Erst im Februar dieses Jahr wurde der peinliche Fauxpas bekannt, der durch eine Hackerattacke des Häftlings Neil M. Verursacht wurde. M hatte ein Smartphone in das Wandsworth Prison geschmuggelt und konnte eine Online-Verbindung herstellen. Danach registrierte er eine Fake-Domain und bastelte die der Internetseite des Londoner Gerichts, das seinen Fall verhandeln sollte, zu fast 100% glich. Im Anschluss erstellte er eine Entlassungsanweisung für sich selbst, unterschrieben mit der gefakten Identität eines Beamten des Gerichts. Diese Anweisung sendete er von seiner Fake-Domain per Mail an das Gefängnis, wo niemand auch nur einen Verdacht schöpfte. Neil M. wurde umgehend aus der Haft entlassen.

BBC.com recherchierte, dass der Schwindel erst drei Tage später aufflog, als Anwälte den Häftling besuchen wollten. Neil M. hat sich kurz darauf wieder bei der Polizei gemeldet und alle vergehen vollumfänglich gestanden. Der Prozess hat bereits begonnen und das Urteil wegen Betruges und eventuell Gefängnisflucht wird am 20. April erwartet.

Meinung von Domainsmalltalk
Cyberkriminalität ist ein ernstes Thema, dass immer mehr Raum in unserer Domain-Gesellschaft fordert und anscheinend nur etwas kriminelle Energie und Computerkenntnisse erfordert. Neil M. Ist bestimmt kein professioneller Domainhacker. Er konnte aber darlegen wie einfach es ist, nur mit einem Smartphone bewaffnet, eine Behörden-Fakedomain zu registrieren und sich damit selbst  zu entlassen.

 

 

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