PayPal muss Kontenbesitzer preisgeben

16. Juli 2016 | Von | Kategorie: Domain News, Domain Smalltalk

Gericht entscheidet gegen die Rechtsauffassung von PayPal

Ein Gerichtsstreit in Hamburg (LG Hamburg, Urteil 308 O 126/16) endete vor kurzem mit einem positiven Urteil für deutsche Urheber- und Markenrechteinhaber. Ein Hörspielverlag hatte auf den Online-Bezahldienst PayPal auf Herausgabe der Kontodaten von Anbietern illegaler Raubkopien verklagt und vor dem Hamburger Landgericht Recht bekommen.

PayPal muss Kontendaten offenlegen
Bislang mussten sich die Inhaber von Markenrechten bei Beanstandungen stets ein Urteil Luxemburger Gerichte vorlegen. Das Unternehmen PayPal hat seinen europäischen Firmensitz in Luxemburg und beharrte darauf. Jetzt hat die Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Rasch ein wegweisendes Urteil erstritten, dass eine Offenlegung von Kontendaten der Anbieter illegaler Raubkopien deutlich erleichtert.

Ein Rechteinhaber hatte vor dem Landgericht in Hamburg gegen PayPal auf Herausgabe der Kontodaten eines Verkäufers geklagt. Der Verkäufer hatte im Internet illegale Hörspiel-Downloads zu Billigpreisen angeboten und die Verkäufe über PayPal abgewickelt. Da der Rechteinhaber die Daten des Verkäufers nicht feststellen konnte (Domain oder Impressum) wandte er sich an den Online-Bezahlservice und forderte die Herausgabe der Daten. PayPal widersprach der Forderung mit dem Verweis auf den Firmensitz und der Notiz, ein gültiges luxemburgisches Urteil müsse beigefügt werden. Diese Forderung ist nicht rechtens, stelle jetzt das Hamburger Gericht fest.

Im Urteil legte das Gericht fest, das PayPal Kontendaten offenlegen muss, wenn Rechteinhaber in Deutschland auf Auskunft klagen. „Eine europaweit tätige Bank dürfe die Geschädigten nicht darauf verweisen, nur am Sitz der Bank zu klagen“ sagte der Richter in der Urteilsbegründung. Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte ist mit dem Urteil zufrieden. Der Sprecher Mirko Büsch sagte: „Produktfälscher sollten sich nicht darauf verlassen, dass sie sich hinter PayPal verstecken können.“ PayPal ist europaweiter Standard beim Online-Bezahlen und sollte sich den internationalen Regularien anpassen.

PayPal beruft sich auf Luxemburger Bankgeheimnis
PayPal nimmt das Urteil zur Kenntnis und betont: „man habe keinerlei Absicht, die Verletzer geistiger Eigentumsrechte zu unterstützen oder zu schützen.“ Dennoch sieht sich das Unternehmen im Recht, unterliegt es doch dem luxemburgischen Bankgeheimnis. Danach dürfen Kundendaten „nur auf Grund von Luxemburger Gesetzen oder Luxemburger Gerichtsentscheidungen als Ausnahmen vom Bankgeheimnis“ weitergegeben werden.

Nach der Zustellung des Urteils wird sich der Bezahldienstler nun mit deutschen und luxemburgischen Fachanwälten sowie zuständigen Behörden beraten, „um einen rechtskonformen Weg der Auskunftserteilung zu finden, der nach Luxemburger Recht nicht strafbar ist.“

 

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