Wie das Kammergericht Berlin in einem neuen Fall bestätigt hat, haftet der Admin C nicht für Verstöße des Domaininhabers oder Webseitenbetreibers, wenn er keinen Einfluss auf den Verstoß hat.
Was ist der Admin C ?
Eigentlich eine Kreation der DENIC, die Vergabestelle für .de Domains Diese verlangt dass bei Domain Registrierungen eine Person angegeben wird, die im Streitfall für Korrespondenz …
