UDRP Domainrecht auch im Iran gültig

10. Juni 2017 | Von | Kategorie: Domain News, Domain Recht

Deutsche Wirtgen Group erstreitet .ir-Domains

Die deutsche Wirtgen Group Holding GmbH ist Mutterkonzern für verschieden Unternehmen und hält die Rechte auf die Marken HAMM, VOGELE und WIRTGEN. Das Unternehmen mit Sitz in Windhagen/Deutschland hat vor der WIPO um die Übertragung der Domains hamm.ir, vogele.ir und wirtgen.ir gekämpft.

Beschwerdegegner ist das Unternehmen Abkouh mit Sitz in Teheran (Iran). Als die drei Domains im Jahr 2011 registriert wurden, war Befand sich Abkouh in einer Geschäftsbeziehung als Repräsentant der Wirtgen Group im Iran. Bis zum 19.März 2014 arbeitete der Geschäftsführer von Abkouh zudem für als Verkäufer bei der iranischen Tochter Wirtgen Qshem Ltd.

Auf den umstrittenen Domains hamm.ir, vogele.ir und wirtgen.ir befindet sich eine Weiterleitung zu abkouh.com. Dort finden Kunden das Logo von Wirtgen sowie das Produktsortiment. Wirtgen ist Spezialanbieter für Straßenbaumaschinen, Minenabbaufahrzeuge und Teermaschinen.

Da aber Abkouh nicht mehr als Repräsentantin im Iran geführt wird und auf den Domains keine Neuware sondern gebrauchte Maschinen anbietet, sieht die deutsche Holding die Markenrechte verletzt und fordert die Übertragung der Domains. Kunden im Iran könnten getäuscht werden, da die Beklagte nicht mehr für den Konzern arbeitet, sondern selbst nur Kunde ist und somit widerrechtlich Logo und Sortiment führt.

Die beklagte Firma hat sich ausführlich im WIPO Verfahren geäußert und angegeben, dass sie schon seit 2003 das Sortiment von Wirtgen vertreibt. Im Jahr 2008 erhielt das Unternehmen die Erlaubnis zur Nutzung der Marken HAMM, VOGELE und WIRTGEN von der Wirtgen Qshem Lt und darf laut Vertrag von 2010 gebrauchte Maschinen dieser Marken verkaufen. Zudem gaben die Vertreter an, die Domains ausschließlich in persischer Sprache zu führen, was nicht für eine Verbindung zu Wirtgen spricht.

Mediator ordnet Domaintransfer an
Für dieses Verfahren wurde der britisch australische Jurist Alan L. Limbury als Mediator bestellt. Er legte die Anwendung der iranische Streitbeilegungspolicy (.irDRP), die auf dem UDRP basiert, fest. Danach hörte er beide Parteien und sichtete die offiziellen Verträge über Partnerschafts- und Handelsabkommen. Alle Papiere waren rechtlich einwandfrei, allerdings war der Vertrag von Abkouh als Handelsrepräsentantin von Wirtgen im Iran seit 2015 abgelaufen. Trotzdem nutzte die Beklagte weiterhin Marken und Logos der Wirtgen Group, was nach den Regeln der .irDRP auf eine gewisse Bösgläubigkeit schließen lässt. Deshalb ordnete Mr. Limbury die Übertragung der Domains hamm.ir, vogele.ir und wirtgen.ir an die Wirtgen Group Holding GmbH an.

 

Schreibe einen Kommentar