Willenserklärung per Mail: nur Mails mit Empfangsnachweis rechtssicher
1. Juli 2024 | Von DomainSmalltalkWillenserklärungen und kaufmännische Bestätigungsschreiben per Mail sollten immer per Empfangs- oder Lesebestätigung des Empfängers abgesichert werden. Sonst kann der Zugang vom Absender nicht rechtssicher nachgewiesen werden, falls der Empfänger dies abstreitet. Es ist nicht ausreichend, nur die Versendung nachzuweisen.
Juristen sprechen von einem Anscheinsbeweis ( Prima-facie-Beweis). Dieser gilt bei einfachem Nachweis nicht, denn der Empfänger ist nicht verpflichtet, den Posteingang … >> gesamten Domain Beitrag anzeigen <<