Domainproviderwechsel: Achtung vor Domainsnapper

10. Februar 2017 | Von | Kategorie: Domain Handel, Domain News

Domainhändler „kapern“ Internetadressen

Beim Umzug einer Domain und dem Wechsel zwischen zwei Providern kann es unerwartet Probleme geben. Es ist zwar jederzeit möglich, die Domainadresse bei einem Hoster ab- und einem neuen Domainhoster anzumelden, doch versäumt man die Umzugsfrist wird die Domain gelöscht und sofort wird die Domain von Domainhändlen registriert, um sie später teuer auf dem  florierenden Domainmarkt anzubieten.

Den Händler ist es dabei egal, ob diese Adresse versehentlich gelöscht wurde – sie kaufen alles auf, was sich registrieren lässt und verlangen dann teilweise absurd hohe Ablösesummen, die nur schwer heruntergehandelt werden können.

Der Besitzer der Domain www.arne-arnold.de wollte aufgrund günstigerer Bedingungen zu einem anderen Domainhoster wechseln. Er kannte das Prozedere, war bereits schonmal unproblematisch umgezogen. Doch dieses Mal gab es Probleme, denn aus unerklärlichen Gründen wurde die Domain nicht umgezogen sondern an die Domainregistry zurückgegeben.

Auf Grund einer neuen Regel trat dadurch, die Domain Redemption Grace Period (RGP), die sich über 30 Tage erstreckt, in Kraft. Eine Art Sicherheitsgurt für den Domainbesitzer. Denn nur der Domaininhaber kann in dieser Zeit die Domain wieder reaktivieren. Dazu müssen aber Formulare ausgefüllt und eingereicht und eine hohe Reaktivierungsgebühr bezahlt werden.

Das war dem Domaininhaber zu aufwendig und er wollte die Karenzzeit abwarten. Nach 30 Tagen wurde die Domain von der Registry gelöscht und er wollte sich die Domain wieder registrieren. Doch die Domain www.arne-arnold.de war bereits kurz nach der Domainlöschung durch einen Domainhändler registriert worden und der Händler will nun 8000€ vom bisherigen Besitzer.

Dumm gelaufen. Doch bei ener Vor-Nachname Domain hat der alte Domainbesitzer gute Chancen die Domain auch kostenlos wieder zu bekommen. Denn hier greift das Namensrecht. Ein kurzer Brief an den Domainsnapper mit der Androhung einer Klage wegen Namensrechtverletzung, sofern er nicht die Domain überschreibt, hilft hier mit Sicherheit. Denn gerade Domainhändler kennen die hohen Kosten für Rechtsverletzungen im Domainbereich.

 

 

 

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