Brexit: neue Infos für .eu Domainbesitzer

25. September 2019 | Von | Kategorie: Domain Knowhow, Domain News

Das Chaos um den Brexit und einen geordneten Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union scheinen eine nicht enden wollende Story zu sein. Da es keine abschließenden Regelungen gibt, steht auch die Internetwirtschaft vor großen Problemen und Nutzer fragen sich weiterhin, was aus ihrer .eu Domainadresse wird.

Die Domainverwalterin EURid hat schon vor einiger Zeit eine eigene Brexit Webseite online gestellt, die Regelungen für britische .eu – Domainbesitzer und Neuregistrierungen vorgibt und allgemein über den Brexit informiert. Jetzt wurde ein Update mit neuen Terminierungen veröffentlicht.

Fixe Termine für den „Online-Brexit“

Dass der Brexit auch online vollzogen werden muss, war bei der Ankündigung des Austritts vielen Menschen nicht bewusst. Großbritannien muss sich nicht nur von der EU sondern auch der .eu-Domain trennen, was für viele Nutzer und Unternehmen eine große Umstellung und finanziellen Aufwand bedeutet.

Die Domainverwalterin EURid hat jetzt neue Regelungen veröffentlicht. Danach wird jeder .eu-Domaininhaber mit Sitz in Großbritannien und auf Gibraltar am 24.20.19 und 01.11.19 per Mail informiert, dass er in naher Zukunft gegen die geltenden Registrierungsbestimmungen von .eu-Domains verstößt.

Es wird ein Zeitfenster bis zum 1. Januar 2020 eingeräumt, einen Nachweis der „fortgesetzten Registrierungsberechtigung“ beizubringen, um die Domain zu behalten. Das kann durch eine Änderung des Wohn- oder Firmensitzes erfolgen. Die Domain bleibt von Beginn der Ankündigung bis zum Nachweis spätestens am 1. Januar aktiv, Transfers oder Vertragsabschlüsse sind aber nur eingeschränkt ausführbar. Erfolgt der geforderte Nachweis nicht, wird die entsprechende Domain am 01.01.2020 um 0.00 Uhr auf den Status „withdrawn“ gesetzt und kann nicht mehr genutzt werden. Die Löschung erfolgt am 01. November 2020.

Grundsätzlich wird EURid ab dem 01.11.2020 keine Neuregistrierungen für .eu-Domains mehr von Bürgern aus Großbritannien und Gibraltar entgegennehmen. Bürger der EU mit Wohnsitz in Großbritannien und/oder Gibraltar, die eine Domainregistrierung bei EURid haben, dürfen diese ebenso behalten , wie Nutzer mit einem Wohnsitz in den 27 EU-Staaten oder den EFTA Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein.

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