Domains nicht steuerlich absetzbar!

14. Juli 2017 | Von | Kategorie: Domain Knowhow, Domain News

Bundesfinanzhof urteilt über Domainnamen als Wirtschaftsgüter

Der Bundesfinanzhof hat sich mit der „Abnutzbarkeit von Domainnamen“ beschäftigt und ein finales Urteil gesprochen. Da ist wichtig für alle Selbständigen, die eine Domain registrieren und die Ausgaben für diesen Domainnamen als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen wollen.

 

Bereits „erfolgreiche“ Domainnamen nicht absetzbar

Es kostet viel Zeit, Know-How und Geld, um eine wirklich gute Business-Domain aufzubauen. Experten geben an, dass es Jahre dauern kann, eine solche Domain im Internet bekannt zu machen. Aus diesem Grund suchen immer mehr Unternehmer nach bereits registrierten Domainnamen, die über Domainhändler auf dem freien Markt angeboten werden. Passt der entsprechende Domainname zum Projekt und zur neuen Firma und ist der Preis akzeptabel, können die neuen Projekte schneller online bekannt gemacht werden.

 

Die teilweise sehr hohen Anschaffungskosten geben viele Unternehmer danach in den Betriebsausgaben an. Doch der Bundesfinanzhof hat diese Ausgaben als „Anschaffungskosten für in der Regel nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter“ eingestuft, die nicht berücksichtigt werden.

Die Behörde geht davon aus, dass Domainnamen keine zeitliche Begrenzung haben, sich also nicht wie Mobiliar oder Computertechnik oder Dienstfahrzeuge abnutzen. Die Anschaffungskosten „abnutzbaren“ Wirtschaftsgüter werden hingegen im Rahmen der Absetzung für Abnutzung (AfA) abgeschrieben und senken so effektiv die jährliche Steuerlast. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden sogar innerhalb eines Jahres abgeschrieben, hochwertige Wirtschaftsgüter über einen längeren Zeitraum. Domainnamen gehören also nicht zu dieser Gruppe. Ob der Domainname also ein langes „Online-Leben“ hat, obliegt dem Besitzer, hat aber nichts mit einem „Verschleiß“ zu tun.

 

Abnutzbare Domainnamen: kein endgültiges Urteil

Ob und wann ein Domainname abnutzbar ist, wurde vom Bundesfinanzhof noch nicht endgültig beschlossen. In dem aktuellen Beschluss bezog sich die Behörde auf eine Domain, die nach einem Fluss benannt wurde. Der Domainname hätte eine „Bekanntheit unabhängig vom Zeitgeist und von werterhaltenden Aufwendungen“. Noch in der Diskussion befinden sich aber Domainnamen, die sich auf eine Marke beziehen. Deren Wert könnte jederzeit fallen. Dann wäre auch der zugehörige Domainname weniger wert.

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