Werbeblocker ohne Whitelisting erlaubt

30. Juni 2016 | Von | Kategorie: Domain Knowhow, Domain News

Kölner Gericht erlaubt Werbeblocker und verbietet Whitelisting

Der Axel Springer Verlag klagt seit einiger Zeit vor dem Kölner Oberlandesgericht gegen einen Werbeblocker namens Adblock, der von der Firma Eyeo entwickelt wurde. Der Verlag hatte vor dem juristischen Schritt versucht, Nutzer mit technischen Mitteln von der Installation dieses Werbeblockers abzuhalten. Wer die Software auf seinem PC installierte, konnte bestimmte Online-Angebote des Verlages – u.a. Bild.de – nicht mehr aufrufen.

Für den Medienkonzern ist die Tatsache, das die Kölner Firma Eyeo eine sogenannte Whitelist betreibt besonders prekär und wettbewerbswidrig. Das Unternehmen lässt bestimmte Werbung gegen Bezahlung durch die Blockade, weicht also den Adblock auf, um Geld zu verdienen. Laut Eyeo finanziert die Whitelist den Programmieraufwand und weitere Arbeiten.

Urteil im Werbeblockade-Streit
Das Kölner Oberlandesgericht hat jetzt ein Urteil gefällt und dem Springer Verlag teilweise Recht gegeben. Eine Whitelist, die vom Hersteller des Adblock gegen Bezahlung ausgegeben wird, ist wettbewerbswidrig. Die Adblock-Software hingegen ist legal und kann von jedem Nutzer unbedenklich heruntergeladen werden. Die Richter stellten nicht fest, dass Eyeo mit diesem Programm vorsätzlich Mitbewerber benachteiligt oder bewusst schädigt. Verlag und Softwarehersteller sind Konkurrenten, die auf unterschiedliche Weise Geld verdienen wollen. Dass ein Angebot das Andere behindere, bringt der Markt mit sich. Der Springer Verlag könne nicht bestimmen, dass die Konsumenten Inhalte nur in Kombination mit Werbung sehen.

Allerdings sieht das Gericht die kostenpflichtige Whitelist als „unzulässige aggressive Praktik, mit der nicht nur die Internet- Anbieter, sondern auch werbewillige Kunden kontrolliert werden“. Aus diesem Grund darf Adblock nicht mehr verkauft und/oder aktualisiert werden, wenn die Online-Angebote des Springer Verlages direkt betroffen sind.

Beide Parteien werden innerhalb der gesetzlichen Frist in die Revision gehen, sodass sich demnächst der Bundesgerichtshof mit Werbeblockern und Whitelisting auseinandersetzen muss. Ein höchstrichterliches Urteil ist dringend notwendig, um die Medienlandschaft „aufzuräumen“ und den Kunden in Zukunft ein werbefreies Surfen zu ermöglichen.

 

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