Bundesnetzagentur: Privathaushalt in Niedersachsen muss Internetanschluss erhalten

18. März 2024 | Von | Kategorie: Domain News, Domain Smalltalk

Die sogenannten schwarzen Löcher – Areale, in denen kein schnelles Internet vorhanden ist – sind in Deutschland immer noch riesig. Und es geht noch schlimmer, denn es gibt Gebiete, in denen gar kein ordentliches Internet vorhanden ist. Solche Gebiete gelten laut Bundesnetzagentur als unterversorgt. Bisher haben die Privathaushalte und Unternehmen mittels Mobilfunk oder Satelliteninternet Abhilfe geschaffen, doch manchmal reicht es einfach.

Privathaushalt reicht Beschwerde bei Bundesnetzagentur ein

Ein Haushalt im Landkreis Cuxhaven hat bei der Bundesnetzagentur Beschwerde gegen einen Internetanbieter eingereicht, der dem entlegenen Haushalt keinen schnellen Internetanschluss legen will. Weitere 130 Beschwerden dieser Art liegen noch bei der Bundesbehörde, allein 30 davon aus Niedersachsen.

Der Beschwerdeführer beruft sich auf das „Recht auf schnelles Internet“, das von der Regierung unter Bundeskanzlerin Merkel verabschiedet wurde und fordert einen Zugang zum Internet. Die Mindeststandards einer rechtlich zugesicherten Leitung müssen „im Download mindestens 10 Megabit pro Sekunde erreicht werden, im Upload 1,7 Megabit und in der Latenz (Reaktionszeit) maximal 150 Millisekunden“betragen. Allerdings muss diese Geschwindigkeit nicht zwangsläufig per Kabel erreicht werden, da entlegenen Gegenden nur schwer in dieser Form versorgbar sind. Satelliten- oder Mobilfunkinternet sind laut Gesetz passende Varianten.

Bundesnetzagentur ordnet Versorgung an

Die Bundesnetzagentur hat auf die Beschwerde des Haushalts in Niedersachsen reagiert und de (öffentlich nicht genannten) Internetanbieter einen Bescheid zustellen lassen, in dem die Versorgung des Haushalts mit schnellem Internet angeordnet wird. Demnach darf die Monatsgebühr für die Leitung nicht mehr als 30 Euro pro Monat betragen.

Die Bundesnetzagentur hatte innerhalb des Verfahrens mehrere Anbieter befragt, ob diese einen Internetzugang für 30 Euro pro Monat auf dem Grundstück realisieren wollen aber alle lehnten ab. Deshalb erging der Bescheid an den Anbieter, der den Haushalt derzeit versorgt. Gegen die Anordnung ist eine Klage möglich. Erfolgt diese vom Anbieter, kann es noch lange dauern, bis der besagte Haushalt brauchbares Internet bekommt.

Kritik an der Bundesnetzagentur: zu langsamer Ausbau

Laut Bundesnetzagentur sind 400.000 Haushalt in Deutschland unterversorgt, schleichen sozusagen durch das Internet. Verbraucherschützer bewerten die Entscheidung der Bundesnetzagentur in diesem Einzelfall als positives Signal, kritisieren aber den allgemeinen Ausbau und die Rahmenbedingungen.

Felix Flosbach von der Verbraucherzentrale NRW sagt dazu: „Es ist grundsätzlich gut, dass eine Verpflichtung ausgesprochen und der Rechtsanspruch auf Internet genutzt wird.Es sind aber mehr als zwei Jahre vergangenen, in denen die Bürgerinnen und Bürger nichts von dem Rechtsanspruch hatten.“

Er kritisiert auch die Mindestgeschwindigkeiten:“10 Megabit im Download sind beileibe kein schnelles Internet. Es ist bedauerlich, dass die Bundesnetzagentur nicht schon längst von 10 auf 15 oder 20 Megabit pro Sekunden hochgegangen ist, schließlich wird das Internet insgesamt in Deutschland immer besser.“

Auf Nachfrage wegen des geringen Mindestlevels antwortete die Sprecherin der Bundesnetzagentur etwas lapidar: „Wir evaluieren die Werte, um eine eventuelle Anpassung der Mindestversorgung vorzunehmen.“ Es wurde angedeutet, dass die Mindestwerte im Herbst auf 15 Megabit pro Sekunde gesetzt werden. Dann könnten noch mehr Haushalte Beschwerde einlegen. Flosbach fordert einen deutlichere Anhebung, damit die Internetanbieter mehr Druck spüren: “Das Recht auf Internet muss ein wirksames Werkzeug werden, um den ländlichen Raum zu stärken und auch dort Teilhabe am Digitalzeitalter zu ermöglichen.“ Und nicht nur im ländlichen Raum….

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