Datenspeicherung auf Vorrat – nicht erlaubt!

4. Januar 2019 | Von | Kategorie: Domain News

Anzeige gegen Internet- und Telefonanbieter wegen Vorratsdatenspeicherung

Gegen mehrere Anbieter von Internet- und Telefondienstleistungen wurde Anzeige wegen rechtswidriger Vorratsdatenspeicherung gestellt. Initiator ist der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.

Zur Begründung schreibt die Organisation in einer Pressemitteilung: „Das Ausmaß der freiwilligen Vorratsdatenspeicherung ist selbst nach dem Maßstab des industriefreundlichen Leitfadens der Bundesnetzagentur klar illegal und ordnungswidrig. Wir haben deshalb Anzeige erstattet und die Bundesnetzagentur sowie die Bundesdatenschutzbeauftragte zum Einschreiten aufgefordert“.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung beruft sich bei seiner Anzeige auf eine aktuelle Erhebung der Bundesnetzagentur. Daraus geht hervor, dass viele Anbieter von Internet und Telefonservices die Nutzerdaten „… zum Teil in erheblichem Umfang sowie über die gesetzlich zulässige Dauer“ speichern, was einer verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung, die von Gerichten abgestraft wird, gleicht. Der Arbeitskreis gibt an, das u.a. die Aufenthaltsorte der Nutzer (Funkzellen) bis zu einer Woche, die IP Adressen bis zu drei Monaten und die Kennung mobiler Endgeräte ( IMEI) sogar bis zu vier Monate gespeichert werden.

Die lange Speicherung von Funkzellen ermöglicht den Behörden unverhältnismäßig viele Abfragen und kann auch Unschuldige in falsche Verdachtsmomente rücken. Weiterhin sagt Uli Breuer, Sprecher des Arbeitskreises: „Zu jeder Internetnutzung die IP-Adresse zu speichern ermöglicht Abmahnanwälten, Verbraucher tausendfach wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen im Internet abzukassieren, die sie oft nicht begangen haben.“

Forderung nach mehr Transparenz

Datenschützer, Bürgerrechtler und Internetnutzer fordern schon länger mehr Transparenz in der Datenspeicherung. Jeder Anbieter sollte eine Angabe über Art und Dauer seiner Vorratsdatenspeicherung machen, damit sich Nutzer besser für Angebote entscheiden können. Das befürwortet der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und verlangt ein verlangt ein Verbot der allgemeinen und unterschiedslosen Vorratsdatenspeicherung.

Diese hatte der der Europäische Gerichtshof bereits im Dezember 2016 untersagt und einen besonders schweren Eingriff in die Grundrechte bestätigt. Das Oberverwaltungsgericht Münster stoppte daraufhin im Jahr 2017 die geplante Einführung der Vorratsdatenspeicherung zum 1. Juli 2017. Deshalb könnten den angezeigten Telefon- und Internetanbietern nun Strafen drohen.

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