Domainzensur!

8. März 2019 | Von | Kategorie: Domain News, Domain Recht

EU-Urheberrechtsreform: Schluss mit freiem Internet?

Die Reform des EU Urheberrechts wird heftig und kontrovers diskutiert. Befürworter sehen in der Erweiterung den Schutz des Urheberrechts und dem vor Großkonzernen gewahrt. Die Gegner befürchten gar das Ende des freien Internets, wie es jetzt besteht und das Ende der Meinungsfreiheit im virtuellen Raum.

Der Satz „Das Internet ist kein rechtsfreier Raum“ trifft sicher zu, doch der neue Paragraph 13 des EU Urheberrechts verstärkt den Schutz der Urheberrechte und das Leistungsschutzrecht nach Paragraph 11 noch einmal deutlich. Deshalb befürchten gerade Influencer und die kleineren Portale deutliche Nachteile.

Das Urheberrecht bestimmt, ob grundsätzlich für Inhalte Nutzungsentgelte entrichtet werden müssen. Das Leistungsschutzrecht wird juristisch so beschrieben: „Mit dem Leistungsschutzrecht müssten Anbieter, Verlage dafür bezahlen, damit sie deren Inhalte in Kurzzusammenfassung bereitstellen können.“

Konkret bedeutet das, dass alle Portale für Snippets, Datensätze und Texte, Videos und Textbausteine zahlen müssten. Auch private Nutzer dürfen keine Links mit Textausschnitten mehr teilen, wenn sie keine Lizenzvereinbarungen mit dem Besitzer der Urheberrechte abgeschlossen haben. Dasselbe gilt auch für die Domains, auf die Daten geladen werden. Sie sollen in Zukunft Strafe zahlen, wenn sie Nutzer Daten laden lassen, die geschützt sind und kein Nachweis der gültigen Lizenz besteht.

Google hat angekündigt, den Google News Service einzustellen. Das bringt die Verleger in Verlegenheit, die dadurch Werbeeinnahmen und Internetpräsenz verlieren. Aus diesem Grund wurde bereits einigen Unternehmen die „Ausnahme von der Regel“ in Aussicht gestellt. Zu den bevorzugten gehören bereits Wikipedia, eBay, ausgesuchte wissenschaftliche Archive und Cloud Speicher mit „Teilen“ Funktion. Und sicher wird auch bald Google News unter die Sonderregel fallen, denn der wirtschaftliche Verlust für die Verlage wäre enorm.

Alle anderen Portale werden in Zukunft verpflichtet, einen Uploadfilter zu installieren, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Stellt ein Gericht fest, dass eine Website keine ausreichenden Maßnahmen zum Schutz des Urheberrechts getroffen hat, wird der Domaininhaber bestraft. Es gibt die Möglichkeit, eine Befreiung zu beantragen, doch der Weg führt durch ein kompliziertes Regelwerk, dass für kleine Unternehmen kaum nachvollziehbar ist.

Es werden also die Uploadfilter sein, die den Wettbewerb neu bestimmen und wahrscheinlich auch die Meinungsfreiheit einschränken. Ob es das Ende des Internets ist oder sich neue Wege öffnen, wird sich erst zeigen.

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