Ermittlungen gegen TikTok: Verstoß gegen EU-Gesetze?

26. Februar 2024 | Von | Kategorie: Domain News, Domain Recht

Die EU geht härter gegen Plattformen vor, die augenscheinlich gegen die – in EU Staaten maßgeblichen – Vorgaben der DSGVO verstoßen. Nach der Plattform X von Elon Musk geht die EU Kommission jetzt gegen die chinesischen Betreiber von TikTok vor.

Diese Plattform wird vor allem von Kindern und Jugendlichen rund um den Globus genutzt. Die Behörde in Brüssel wird nun prüfen, ob die EU-Regeln im Jugend- und Datenschutz sowie der Werbetransparenz einhält.

Die Altersüberprüfungen zum Jugendschutz sind laut EU Kommission nicht ausreichend wirksam. Die Plattform ist für Besucher ab 13 Jahre konzipiert, die Betreiber schreiben dazu: „Deshalb ist es von zentraler Bedeutung, dass Teenager ihr richtiges Geburtsdatum angeben.“ Ob und wie das Alter überprüft wird, ist allerdings nicht ersichtlich.

Von Seiten der EU Kommission bestehen auch Bedenken, dass die Betreiber nicht ausreichend Schutzmaßnahmen gegen Suchtverhalten ergreifen. Geäußert wurde zuletzt der Verdacht, dass bestimmte Algorithmen auf TikTok einen sogenannten „Rabbit-Hole-Effekt „ auslösen können. Dieses Phänomen beschreibt eine Abhängigkeit, ein „Verlieren“ im Thema (den Videos) und das komplizierte Lösen daraus. Einige Algorithmen erkennen dieses suchtartige Verhalten und könnten es ausnutzen, um die Besucher länger auf der Plattform zu halten.

Zudem bezweifelt Brüssel, dass Forschende ausreichend Zugang zu Daten von TikTok bekommen und die rechtlichen Auflagen für Anzeigen (u.a. ein öffentliche einsehbares Verzeichnis) erfüllt.

EU kämpft gegen Hassreden im Netz

Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) geht die EU entschlossen gegen Plattformen vor, die die Regeln zur Beschränkung und Vermeidung von Hass und Hetze im Internet nicht ausreichend beachten und umsetzen.

Brüssel hat den Betreibern der größten Plattformen nach dem Inkrafttreten des DSA einen Katalog mit Fragen zum Schutz von Jugendlichen geschickt. Es ist u.a. nicht mehr gestattet, Jugendliche gezielt mit Werbung – zugeschnitten auf persönliche Daten – anzusprechen. Zudem müssen Nutzern weiterführende Informationen zu Werbung zur Verfügung gestellt werden, u.a. Der Grund der personalisierten Anzeige oder der Auftraggeber.

Hohe Geldstrafen möglich

Wenn die EU Kommission nach Auswertung aller Fakten und Dokumente feststellt, dass die Betreiber von TikTok gegen geltendes EU Recht im Bereich des DSA verstoßen, können Geldbußen von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden. Zusätzlich können Zwangsgelder für fehlende Umsetzung von zugesagten Vorgaben von bis zu fünf Prozent des durchschnittlichen weltweiten Tagesumsatzes eingefordert werden.

TikTok veröffentlicht keine Umsatzzahlen, nach Schätzungen dürfte der Jahresumsatz der Plattform allerdings bei mehreren Milliarden USD liegen. Es könnte also teuer werden.

Brüssel hat für das Verfahren und anhängige Untersuchungen keine Fristen gesetzt. Es hängt auch davon ab, wie Kooperativ der chinesische Betreiber von TikTok ist und wie kompliziert die Untersuchungen sind.

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