Gnadenfrist für Engländer

26. Februar 2021 | Von | Kategorie: Domain News, Domain Recht

Brexit am Domainmarkt: EuriD verlängert .eu-Domainfristen für Großbritannien

Großbritannien ist dabei, die letzten Brücken zur EU-Mitgliedschaft abzubrechen. Im großen Regierungsbereich ist der Inselstaat schon independent, doch in vielen Bereichen sind die Trennungsschritte noch nicht vollständig vollzogen, wie z.B. am Domainmarkt. Auch dort sind Trennungen vorgesehen, wie z.B. für die Besitzer einer .eu-Domain.

80.000 .eu-Domains vor Verfall

Die Top-Level-Domain .eu ist die „Länderdomain der Europäischen Union. Sie wird seit 2005 von der belgischen Registry EuriD geführt. Der Umfang der bisher registrierten Domains beträgt 3.6 Millionen, was .eu zu einer der erfolgreichen Top-Level-Länderdomains weltweit macht. Voraussetzung für die Registrierung einer Domainadresse unter .eu ist ein Wohnsitz oder Firmensitz bzw. eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in der EU. Auch Staaten, die nicht in der EU sind, wie z.B. Norwegen oder Liechtenstein, aber eine sogenanntes Assoziationsabkommen haben, können die Domains registrieren.

Seit dem Bekanntwerden des Austritts aus der EU im Jahr 2019 stehen die britischen Domainbesitzer vor dem Problem, die .eu-Domain zu verlieren. Bei den Austrittsverhandlungen wurden mehrfach Bedingungen für die Domaininhaber und – -betreiber geändert und man einigte sich schließlich auf die Bedingung, dass alle Inhaber dieser Länderdomain einen Wohnsitz im EU-Gebiet nachweisen müssen, um weiterhin ihre Domain zu behalten. Betroffen waren zu diesem Zeitpunkt 300.000 britische .eu-Domains.

EuriD hat alle Beteiligten mehrfach ermahnt, die Domainangelegenheiten zu klären, also die Domain rechtzeitig auf eine neue TLD umzuziehen und dazu als verbindliche „Deadline“ den 1. Januar 2021 festgelegt. An diesem Neujahrsmorgen mussten sehr viele britische .eu-Domainbesitzer feststellen. Dass E-Mails nicht mehr abrufbar waren,weil die Domains nicht mehr funktionierten. Die Registry hat sie auf „Suspend“ gesetzt. Das heißt, das diese Domains offline sind und sich der Status nicht verändern kann. Rund 80.000 Domains sind von diesem Vorgang betroffen. EuriD hatte den Beteiligten eine Frist bis zum 31. März 2021 gesetzt, um die „Angelegenheit“ zu klären.

Fristverlängerung für britische .eu-Domaininhaber

EuriD hat jetzt bekanntgegeben, dass die Frist bis zum 30. Juni 2021 verlängert wird. Bis dahin haben die Besitzer der rund 80.000 eingefrorenen Domains Zeit, den Nachweis einer Meldeadresse in der EU zu erbringen und damit die Berechtigung zum Besitz dieser .eu-Domainadresse.

Ab dem 1. Juli werden die Domains, für die kein Nachweis erbracht wurde, endgültig in den sogenannten „Withdrawn“ Modus versetzt und sind nicht mehr reaktivierbar. Nach der vorgeschriebenen Wartezeit von drei Monaten wird EuriD die nun freien Domainadressen wieder zur Neuregistrierung durch EU-Bürger oder Firmen ausschreiben.

Britische Bürger oder Firmen, die keinen Nachweis über EU-Meldeadressen erbringen können, aber die Domain halten wollen, können dies über einen Treuhänder in der EU tun, der in ihrem Namen handelt.

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