Marke „Black Friday“: BGH ordnet Löschung an

24. Juli 2023 | Von | Kategorie: Domain News, Domain Recht

Mit der Anordnung zur Löschung der Marke „Black Friday“ der chinesischen Super Holdings Ltd in Hongkong geht für den Internetunternehmer Simon Gall ein mehr als 6 Jahre dauernder Kampf durch alle Gerichtsinstanzen zu Ende. Wie die FAZ berichtet, hatten zuletzt nicht nur Simon Gall, sondern auch Unternehmen wie Paypal, Puma, New Yorker und Tom Tailor eine vollständige Löschung beantragt.

Mehr als sechs Jahre Kampf gegen Super Union

Simon Gall betreibt die Black Friday Aktionsseite BlackFriday.de bereits seit 2012 und ist immer noch erfolgreich im Geschäft. Doch zwischenzeitlich gab es große Aufregung in der Branche, denn die Hongkonger Firma Super Holdings versuchte seit 2016 die Wortmarke für sich zu monopolisieren, drohte Unternehmern und kündigte auch Klagen gegen Amazon an.

Alle Aktionen gegen den deutschen Handel und Simon Gall wurden immer mit dem Verweis auf die Eintragung der Marke „Black Friday“ für die Super Union Holdings.

Nach der Androhung von Strafen folgte stets das Angebot einer Black Friday GmbH mit Sitz in Wien eine Lizenz für die Verwendung von „Black Friday“ zu erwerben. Das Unternehmen behauptete seinerseits, die „ausschließliche“ Lizenz an dieser Wortmarke zu besitzen.

Super Holdings teilte mit, dass zahlreiche Unternehmen, u.a. Amazon, H&M, Senseo, Zalando, Samsung, Karstadt, Intersport, Thalia, Butlers, Rossmann, Expert und Sky diese Lizenzen erworben hätten. Recherchen stellten ungewöhnlich viele „Überschneidungen“ im personellen Bereich zwischen der Black Friday GmbH und der s fest.

David gegen Goliath

Simon Gall hat sich in den vergangenen Jahren durch alle Instanzen der deutschen Gerichtsbarkeit gekämpft – und am Ende gewonnen. Er konnte die vollständige Löschung der Marke „rechtskräftig und letztinstanzlich“ erreichen.

In einem ersten Urteil hatte der BGH verfügt, „dass die Wortmarke „Black Friday“ für die wesentlichen Dienstleistungen des Bereichs „Werbung“ zu löschen ist“.

Das Revisionsgericht am 14 Oktober 2022 sah es als erwiesen an, dass die Super Holdings in keiner der mehr als 900 angemeldeten Kategorien für Waren und Dienstleistungen den Begriff „Black Friday“ im Sinne des deutschen Markenrechts genutzt hat und bestätigte das Urteil des BGH aus dem Jahr 2021.Eine Revision wurde nicht mehr zugelassen.

Beschwerde scheitert am BGH

Die Super Holdings versuchte noch einmal, Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einzulegen, scheiterte aber vor dem BGH, der das Urteil der Kammer für rechtskräftig und endgültig erklärte. Die Wortmarke „Black Friday“ ist final aus dem Markenregister zu löschen.

Simon Gall ist erleichtert, doch der Kampf hat ihn viel Geld gekostet, eine nicht näher bezifferte sechsstellige Summe, die er bereits abgeschrieben hat. Er schreibt: „Ich rechne nicht damit, dass ich davon etwas wiedersehe, denn mögliche Kostenerstattungsansprüche müssten in Hong Kong durchgesetzt werden.“ Doch der Begriff „Black Friday“ ist wieder frei – endlich.

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