Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG): mehr Strafverfahren wegen Hass im Netz erwartet

14. Januar 2022 | Von | Kategorie: Domain News, Domain Recht

Das neue Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) ist in Kraft getreten. Ab dem 1. Februar 2022 sind soziale Netzwerke verpflichtet, „mutmaßlich strafbare Inhalte“ an die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) des Bundeskriminalamtes zu melden.

Die zentrale Meldestelle wird mit 200 Beamtinnen und Beamten besetzt und zum 1. Februar die Arbeit aufnehmen mit dem Ziel, so ein Sprecher des BKA „…eine konsequente Strafverfolgung der Verfasser solch strafbarer Inhalte durch die zuständigen Strafverfolgungsbehörden in den Ländern zu ermöglichen. Nach derzeitiger Schätzung ist jährlich mit rund 250.000 NetzDG-Meldungen zu rechnen, die etwa 150.000 neue Strafverfahren nach sich ziehen werden“.

Bereits jetzt werden die nötigen Prozessen innerhalb des Bundeskriminalamtes entwickelt und mit Polizei und Justiz getestet. Ziel ist eine bestmögliche Vorbereitung bis zur Arbeitsaufnahme der ZMI.

Google und Facebook gegen Meldungen

Anscheinend sind die beiden Medienriesen Google und Facebook nicht bereit, derzeit strafbare Inhalte zu melden. Sie haben beim Verwaltungsgericht Köln Anträge auf entsprechende einstweilige Verfügungen gestellt, die sie von dieser Pflicht entbinden. Laut beider Unternehmen ist es für sie „unverhältnismäßig“ alle Posts zu prüfen und strafbare Inhalte an das BKA weiterzuleiten. Eine Grundsatzklage vom Juli 2021 liegt vor.

Das BKA hat gegenüber Google und Facebook erklärt, dass die Pflicht zur Meldung bis zur Beendigung des Eilverfahrens ausgesetzt wird. Wenn die beiden Unternehmen vor Gericht gewinnen, wird die Arbeit der ZMI solange ruhen, bis das Hauptgerichtsverfahren aus 2021 beendet und ein Urteil ergangen ist. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln soll im Februar fallen.

Unabhängig von Google und Facebook unterliegen laut BKA „weitere soziale Netzwerke mit mindestens zwei Millionen registrierter Nutzerinnen und Nutzer „ der gesetzlichen Verpflichtung zur Meldung von strafbaren Inhalten an das ZMI ab dem 1. Februar. Was aber, wenn das ZMI die Arbeit einstellt, bis die Verfahren und Google und Facebook beendet sind? Wird dann diese Pflicht ausgesetzt oder muss das BKA die Meldungen ohne zentrale Stelle entgegennehmen? Wäre es nicht sinnvoller , die Arbeit zu beginnen, ohne auf die amerikanischen Medienriesen, die sich üblicherweise gegen alle Gesetzesauflagen wehren, zu warten?

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