Rechtslage Domainstreaming

15. April 2019 | Von | Kategorie: Domain News, Domain Smalltalk

Kinox: download ist illegal, online schauen auch!

Die Rechtslage bei der Nutzung von Streamingportalen ist unübersichtlich, sodass sich viele Nutzer fragen, ob das Streamen von Filmen ilegal oder strafbar ist. Zum Beispiel das Portal kinox.to gehört wohl zu den meistgenutzten Streaming-Domains in Deutschland und auch zu den meist diskutierten, denn zum umfangreichen Angebot auf kinox.to gehören auch urheberrechtlich geschützte Filme und Serien, deren Herunterladen von freien Plattformen strafbar ist.

Bisher gab es vor allem Streit darüber, ob das Streamen einer temporär abspielbaren Datei strafbar ist. Beim Herunterladen eines Films von Streamingportalen wird keine Kopie angefertigt, sondern nur nur die temporär abspielbare Datei im Cache des Webbrowsers gespeichert und nach der Benutzung wieder gelöscht.

Rechtslage nach Urheberrechts-Reform

Nach dem aktuellen Beschluss der zuständigen EU Kommission macht sich strafbar, wer Material herunterlädt, das „offensichtlich“ urheberrechtlich geschützt ist. Das ist bei aktuellen Musiktiteln, Filmen, Serien und Dokumentationen immer der Fall und die Nutzer der Streamingportale müssen mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Um den illegalen Download nachzuweisen, mussten die Strafverfolgungsbehörden bisher an die IP Adresse des Nutzers gelangen, was eine Beschlagnahme der Server der Streamingportale voraussetzte. Der Nachweis musste aber stets schnell erfolgen, da Nutzerdaten auf kinox.to und anderen Streamingdomains nach spätestens sieben Tagen gelöscht werden.

Die neue EU Rechtsprechung macht es den Behörden einfacher, da generell festgestellt wurde, dass dieses Streaming illegal ist und aufwändige Nachweise entfallen. Es reicht also ein Nutzungsnachweis für eine Abmahnung mit finanziellen Folgen.

Vorsicht vor Abmahnungen und Schadsoftware

Rechtsexperten warnen vor dem Streamen von illegalen Plattformen. Zudem sollten Nutzer aufmerksam sein, wenn Abmahnungen per Mails verschickt werden. Sie sind in der Regel Abzocke, da diese Art von Aufforderung nur in Papierform verschickt wird. Und auch eine schriftliche Abmahnung in Briefform sollte genau geprüft werden – idealerweise von einem Rechtsanwalt oder der Verbraucherzentrale.

IT-Experten warnen aber noch vor einer anderen Gefahr, die auf illegalen Streamingportalen lauert. Dieses viel besuchten Domains sind beliebte Angriffsziele für Hacker. Besucher könnten sich also Malware und andere Schädlinge ins heimische System holen und dadurch großen Schaden erleiden. Deshalb ist es sinnvoller, auf sichere und legale Streamingportale zu wechseln, die vielfältig im Netz zu finden sind.

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