Richter wollen härtere Strafen

11. Januar 2021 | Von | Kategorie: Domain News, Domain Recht

Deutscher Richterbund kritisiert Gesetzentwurf gegen kriminelle Internet-Marktplätze

Der Deutsche Richterbund (DRB) ist der älteste und größte Berufsverband von Richtern und Staatsanwälten in Deutschland. Er wurde bereits 1909 gegründet und hat seinen Sitz in Berlin. Der DRB hat mehr als 17.000 Richter und Staatsanwälte, die in 25 Mitgliedsvereinen, 16 Landesverbänden, fünf Verbänden bei den obersten Bundesgerichten und vier Fachverbänden für Fachgerichte organisiert sind.

Der Deutsche Richterbund verfolgt verschiedene Ziele, die die deutsche Justiz unterstützen und voranbringen sollen, wie z.B. eine Selbstverwaltung, angemessene Ausstattung und Besoldung, Vorratsdatenspeicherung sowie die Abschaffung des externen Weisungsrechts. In regelmäßigen Abständen äußern sich die Praktiker des Richterbundes auch zu aktuellen Gesetzentwürfen.

Deutscher Richterbund: Gesetzentwurf ist unzureichend

In der aktuellen Äußerung kritisieren die Praktiker des Richterbundes den aktuellen Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums als unzureichend. Kern des Entwurfs ist die Strafverfolgung von Betreibern krimineller Internetmarktplätze, der in das Strafgesetzbuch eingefügt werden soll. Laut Entwurf soll das „Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet“ mit bis zu fünf Jahren Haft, in schweren und/oder gewerbsmäßigen Fällen auch bis zu 10 Jahren Haft , bestraft werden.

Bisher wurden die Betreiber dieser Marktplätze nur wegen „Beihilfe zu Straftaten“ angeklagt. Voraussetzung für eine Anklage war dabei, dass die Staatsanwaltschaft diesen Personen nachweisen konnte, dass sie Kenntnis von konkreten Straftaten hatten. In der Praxis war und ist dieses Gesetz kaum umsetzbar, das viele Domains – und gerade große Internetmarktplätze automatisiert und im Darknet angesiedelt sind.

Der Gesetzgeber will im neuen Gesetzentwurf nicht mehr zwischen legalem und illegalem Internet ( Darknet) sondern nach „Geschäftszweck“ der Domains unterscheiden. Ein illegaler Marktplatz sein an „Aufbau und Angebot“ erkennbar. Besteht ein belegbarer Verdacht krimineller Aktivitäten, soll das Gesetz Online-Durchsuchungen von Computern und Kommunikationsüberwachung der Betreiber erlauben.

Forderung des DRB:Gesetzentwurf nachbessern und Strafen erhöhen

Im Grund ist das Gesetz für den Richterbund ordentlich ausgearbeitet. Trotzdem sollte nachgebessert werden, meint DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn und sagt: „Es ist richtig, schon das Betreiben von Online-Plattformen für kriminelle Zwecke künftig unter Strafe zu stellen, um dieses wachsende Deliktsfeld besser austrocknen zu können.“ Doch die Strafen sieht der Richter als zu gering an und fordert: „Für den Handel in einer kriminellen Bande sollte ein erhöhter Strafrahmen von bis zu zehn Jahren gelten“.

Zudem müssen weitere Lücken im Entwurf geschlossen werden. Wichtig sei, den illegalen Waffenhandel im Darknet unter Strafe zu stellen. Bisher sind Handelsplattformen für halbautomatische Kurzwaffen nicht im Gesetzentwurf berücksichtigt. Zudem fehlt die Rechtsgrundlage für den Zugriff von Verkehrsdaten bei Ermittlungen gegen die Betreiber illegaler Plattformen, denn laut Rebehn sind diese essentiell. „Bei Straftaten im Netz sind die Kommunikationsspuren aber nicht selten der einzig erfolgversprechende Ansatz, um die Identität der Täter zu ermitteln.“ Also muss nachgebessert werden.

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