chefkoch.de gegen chefkoch – wer hat Markenschutz?

1. April 2017 | Von | Kategorie: Domain News, Domain Recht

Markenlöschung: chefkoch.de gewinnt Prozess in München

Die Domain chefkoch.de gehört zu den erfolgreichsten deutschen Portalen. Nutzer finden auf der Webseite eine gewaltige Auswahl an Rezepten, Menüvorschlägen und Ratgebern zu Themen rund um das Kochen und Essen. Im Jahr 2015 wurde chefkoch.de in diesem Segment mit 2,2 Milliarden Abrufen zum Marktführer. Die Betreiber des Portals haben den Begriff „Chefkoch“ als Wort-/Bildmarke sowie Wortmarke eintragen lassen. Diese verhindern z.B. die „Veröffentlichung und Herausgabe von elektronisch hinterlegbaren Text-, Grafik-, Bild- und Toninformationen im Internet und das Errichten und Betreiben eines Internetportals zum Thema Rezepte sowie Speisenzubereitung samt Aufbau und Pflege einer Rezeptdatenbank“ unter dem Begriff „chefkoch“. Um die Marke zu schützen, sind die Domaininhaber in München gegen ein Unternehmen vor Gericht gegangen, dass den Begriff „chefkoch“ ebenfalls als Unternehmensnamen nutzt. Zusätzlich strengte chefkoch.de ein Widerspruchsverfahren beim Bundespatentamt an, um eine Löschung der Marke der Beklagten zu erreichen.

Chefkoch.de verlangt Markenlöschung von „Chefkoch“
Im kürzlich beendeten Gerichtsverfahren vor dem Münchener Landgericht verlangten die Betreiber des Ratgeberportals chefkoch.de die Löschung des Markennamens „chefkoch“ einer Firma, die Küchengeräte und -zubehör sowie Geschirr vertreibt. Das Unternehmen hat den Begriff „chefkoch“ bereits im Jahr 2012 eintragen lassen und schützt damit die eigene Produktpalette. Das Logo der Firma besteht aus dem Schriftzug „chefkoch“ mit einer Kochmütze über den Buchstaben.

Chefkoch.de trat als Klägerin auf und gab in der Verhandlung an, die Verwechslungsgefahr zwischen beiden Unternehmen sei einfach zu groß und die Klägerin profitiere von der überregionalen Popularität und Qualität der Ratgeberseite chefkoch.de. Die Nutzer würden verwirrt und stellten eine gedankliche Verbindung zwischen beiden Unternehmen her, die in keinem Fall besteht.

Das beklagte Unternehmen gab an, dass der Unterschied zwischen den Marken prägnant sei und kaum Ähnlichkeit besteht. Ausschlaggebend sei hier der Bildbestandteil und die beiden Kochmützen im Logo der Unternehmen würden sich so deutlich unterscheiden, dass Nutzer dies erkennen müssten.

Die Richter folgten im Verfahren den Ausführungen der Klägerin, die als Marktführer seit Jahren erfolgreich ist und einen sehr hohen Bekanntheitsgrad besitzt. Sie sahen sehr wohl eine Verwechslungsgefahr zwischen beiden Unternehmen und urteilten deshalb am Ende zugunsten von chefkoch.de. Das beklagte Unternehmen muss die Marke „chefkoch“ umgehend löschen lassen.

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