Domain gegen Marke – Chambong Industries verliert

9. September 2017 | Von | Kategorie: Domain News, Domain Recht

Domainstreit: chambong.com bleibt beim Besitzer

 

Die Chambong Industries LLC in Seattle/USA stellt seit Juni 2015 Champagnergläser her. Im November 2014 ließ das Unternehmen den Namen „CHAMBONG“ als Marke registrieren. Die finale Eintragung erfolgte im September 2015. Das Unternehmen führt die Domain chambong.co und interessiert sich für chambong.com.

 

Der erste Kontakt zum Besitzer der Domain erfolgte im September 2014 und endete mit einem Kaufangebot über US$ 200 und etwas später US$ 600. Der Besitzer von chambong.com hat die Domain bereits 2005 registriert. Er zeigte zunächst kein Interesse an einem Verkauf, deutete aber an, darüber nachzudenken, wenn ein entsprechendes Angebot vorläge. Im März 2017 bot Chambong Industries dann US$ 1500 für die Domain und teilte mit, dass die Markeneintragung erfolgt sei. Der Inhaber der Domain ging aber nicht auf das Kaufangebot ein, sondern fragte nach „Lösungen“.

 

Chambong Industries LLC antwortete nicht mehr darauf, sondern leitete im Juni 2017 ein UDRP Verfahren ein, zu dessen Entscheider der Panelist David H. Bernstein berufen wurde. Der Jurist lud beide Parteien zum Gespräch. Die Beschwerdeführerin begründete den Antrag auf Übertragung der Domains mit einer bösgläubigen Registrierung, einer angeblichen Malware-Weiterleitung über chambong.com sowie einem Anonymisierungsservice, der es unmöglich mache, Inhaberwechsel zu erkennen. Der Gegner äußerte sich im Verfahren zu keinem der Vorwürfe.

 

Mr. Bernstein beleuchtete die vorgetragenen Argumente genau. Er stellte fest, dass Marken- und Domainname identisch sind. Die Weiterleitung auf Malware-Sites lässt keinen Zweifel daran, dass kein „gutgläubiges Angebot an Waren oder Dienstleistungen“ seitens des Betreibers besteht. Den Vorwurf der Bösgläubigkeit nahm der Panelist allerdings aus der Bewertung, denn die Domain wurde bereits 10 Jahre vor der Marke registriert.Da sich die Beschwerdeführerin im Verlauf der weiteren Befragung auf vage Vermutungen, wie z.B. den anonymisierten Inhaberwechsel, stützte, wies David H.Bernstein den Antrag von Chambong Industries ab und ordnete abschließend den Verbleib der Domain beim Besitzer an.

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