Domain Recht: Admin C des Domain Besitzers haftet erneut nicht!

11. August 2012 | Von | Kategorie: Domain News, Domain Recht

Wie das Kammergericht Berlin in einem neuen Fall bestätigt hat, haftet der Admin C nicht für Verstöße des Domaininhabers oder Webseitenbetreibers, wenn er keinen Einfluss auf den Verstoß hat.

Was ist der Admin C ?
Eigentlich eine Kreation der DENIC, die Vergabestelle für .de Domains Diese verlangt dass bei Domain Registrierungen eine Person angegeben wird, die im Streitfall für Korrespondenz zustellungsberechtigt ist und im Namen des Domain-Besitzers handeln kann.

Jedoch betrifft das eigentlich nur die internen Angelegenheiten zwischen dem Domain-Inhaber und der Denic!

Doch immer wieder wird in Streitfällen versucht den Admin C des Domain-Eigners auf Grund dieser Denic Regelung fälschlicherweise als offizieller Vertreter des Domain-Besitzers anzusehen und gegen den Domain Admin C als Mitstörer und/oder auf Unterlassung geklagt.

Meinung der Redaktion:
Bei Domain-Streitigkeiten sind sich die Gerichte bei der Domain Admin C Haftung immer noch nicht unbedingt einig.  Es sieht aber so aus, als wenn sich abzeichnet, dass der Amin C der Domain nicht haftbar ist, wenn er keinen Einfluss auf die Domain oder Domain Inhalte und Domain Mailadressen hat.

Das ist aber unsere persönliche Meinung und keine Rechtsberatung!
Im Domain Problemfall kontaktieren Sie bitte immer einen Anwalt und checken Sie vor der Domain-Registrierung, ob Ihre gewünschte Domain auch keine Namensrechte verletzt.

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