Domain UDRP Verfahren: Westlotto gewinnt

8. November 2016 | Von | Kategorie: Domain News, Domain Recht

Westlotto bekommt Domainrechte für westlotto.xyz

Die Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG aus Münster hat sich in die WIPO gewandt, weil ihre Marken- und Bildrechte durch die Domain westlotto.xyz verletzt wurden. Die Domain wurde am 03. Juni 2016 – also lange nach der Gründung von Westlotto – auf den Bahamas registriert. Sie wird nicht mit Inhalten oder Links betrieben und ist auch mit keiner anderen Webseite verbunden. Deshalb beantragte Westlotto die Übertragung der Domain bei der WIPO.

WIPO Verfahren mit Sieg für Westlotto
Das Verfahren wurde von dem amerikanischen Panelisten Gary J. Nelson geleitet. Der Jurist stellte eine vollständige Übereinstimmung zwischen dem Firmennamen des deutschen Unternehmens und der Domain, die von der WHOIS Privacy Corp. eingetragen wurde, fest. Obwohl die Beklagte alle Designelemente, die im Firmennamen zu finden sind, wegließ und nur die Domainendung anfügte, reichte dies dem Panelisten nicht aus, einen eigenständigen und unabhängigen Domainnamen zu kreieren und eine Verwechslungsgefahr auszuschließen. Die Ähnlichkeit ist zu deutlich.

Mr. Nelson stellte zudem fest, dass die Beklagte zu den Vorwürfen keine Stellung genommen hatte und Anfragen unbeantwortet ließ. Zudem sei die Domain nicht mit Inhalten oder Produkten zwecks Verkauf gefüllt und mit aktiven Domains verknüpft worden. Daraus schloss der Jurist eine Bösgläubigkeit bei der Registrierung und sprach dem Domaininhaber ein Recht oder berechtigtes Interesse an der Domain westlotto.xyz ab. Seiner Meinung nach war die Domain in voller Kenntnis über die Marke und das deutsche Unternehmen Westlotto registriert worden. Westlotto ist in Deutschland eine bekannte Marke, der Beschwerdegegner hätte also bei der Registrierung davon wissen müssen.

Der Panelist ging nicht näher auf die Beweisführung der Klägerin mit den „Wort/Bildrechten“ ein, denn es ergab sich für den Juristen allein aus dem Namen und dem Domainnamen der klare Bezug auf Westlotto. Deshalb gab er der Klägerin schnell Recht und ordnete eine Übertragung der Domainrechte an die Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG an.

 

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