Domainaccount: Facebook sperrt Pseudo-User!

24. April 2015 | Von | Kategorie: Domain News, Domain Recht

Facebook-Domain-Accounts: nur noch mit  realen Namen buchbar?

Das soziale Netzwerk Facebook hat in seinem Regelwerk die Klarnamenpflicht festgesetzt und nimmt sich regelmäßig alle Domainaccounts vor, die unter Pseudonymen geführt werden. Diese Pseudo-Domain-User werden gesperrt oder gelöscht und Facebook diskutiert nicht.

In der europäischen Domainwelt und vor allem in Deutschland sorgt dieses Vorgehen bei den Facebook Domain-Nutzern für böse Kommentare und Unverständnis. So mancher fragt sich, ob die Löschung von Domain-Facebook-Accounts ohne Klarnamen überhaupt rechtens ist.

Facebook besteht indes auf Klarnamen und begründet das mit der „Sicherheit“ der Domainnutzer, die sich unter ihrem richtigen Namen angeblich mit negativen Kommentaren und abfälligen Bemerkungen zurückhielten.

Kritiker und Domaindatenschützer sehen die Klarnamenpflicht bei Facebook als reine Datensammlung zur Optimierung oder zum Verkauf von relevanter Domainwerbung. Zudem sei in Deutschland die Verwendung von Pseudonymen oder anonymen Zugängen auch in sozialen Netzwerken laut deutschem Telemediengesetz erlaubt!

Facebook lehnt die deutsche Rechtsprechung ab und weist darauf hin, dass alle Daten in Irland gesammelt und verarbeitet werden. Dort befindet sich der europäische Firmensitz von Facebook mit allen Domainservern. Facebook betont weiterhin, dass der Domainserverstandort für die Anwendung der Rechtsprechung ausschlaggebend ist.

In einem Urteil hat das Oberverwaltungsgericht dem Konzern sogar recht gegeben und die Anwendung des irischen statt deutschen Rechts bejaht (Domainurteil vom 22. April 2013; AZ: 4 MB 10/13).

Was sollten deutsche Facebook Domain Account Nutzer beachten?
Nutzer, die den Account unter einem Pseudonym führen, verstoßen nicht gegen deutsches Recht. Es ist auch nicht notwendig, die Accounts sofort auf Klarnamen umzustellen. Oft lässt Facebook auch Anmeldungen mit Namenskürzeln oder geteilten Namen zu.

Wird ein Account gesperrt, verlangt Facebook als Identitätsnachweis die Kopie eines Personaldokuments, also Personalausweis, Pass oder Führerschein. Das deutsche Personalausweisgesetz verneint das Scannen von Ausweisen und Pässen aufgrund der zahlreichen sensiblen Daten. Facebook Domain User könnten deshalb auf eine Kopie des Führerscheins ausweichen, um nicht zu viel Daten freizugeben. Inwieweit Facebook dieses Dokument anerkennt, wird wohl von Fall zu Fall in der internen Rechtsabteilung der Facebook Domainworld  entschieden 😉

 

 

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