Domaincomeback: Grooveshark ist wieder erreichbar

18. Mai 2015 | Von | Kategorie: Domain News, Domain Recht

Domain Grooveshark is back: und schon droht wieder eine Unterlassungsklage

Totgesagte leben offenbar länger. Der Musikstreaming-Service Grooveshark ist nach diversen Klagen und Einstellungsurteilen nach nur wenigen Offline-Tagen vom Anfang Mai wieder zurück im Internet. Die Domainbetreiber sind mit gleichem Namen auf eine .io Domain-TLD umgezogen.

Jetzt will die Musikbranche laut Torrentfreak erneut mit einer Unterlassungsklage gegen den Domain-Betreiber vorgehen und blockiert den Zugriff auf die Domain. Dem aktuellen Domainhoster NameCheap wird ¬Cybersquatting, Verletzung von Urheberrechten und „Fälscherei“ vorgeworfen.

Ob dieses Vorgehen langfristig erfolgreich ist, bleibt fraglich, denn auch in der Vergangenheit waren die Domainbetreiber der Suchmaschine unbeeindruckt und schnell wieder für Kunden da. Sie bieten den Musik-Service auch weiterhin auf den Toplevel-Domains .vs und.li. an. Und haben gegenüber Torrentfreak bereits bekannt gegeben, Grooveshark weiter auszubauen. Zu diesem Zweck wurden bereits weitere Software-Entwickler angeworben.

Grooveshark: Die verbotene Steh-auf-Domain
Der Streaming-Dienst ist zu einem Ärgernis der Musikbranche geworden, denn hier können Kunden die Top-Titel der internationalen Stars finden und eigene Musikalben hochladen. Seit 2007 hat das Portal mehr als 20 Millionen Nutzer mit einem Katalog von rund 15 Millionen Musiktiteln versorgt. Für User ist das Streamen kostenfrei, die Finanzierung der Domain erfolgt ausschließlich über Werbung.

Grooveshark musste sich von Beginn an mit Klagen wegen Verletzung der Urheberrechte und Betriebsverboten auseinandersetzen und wurde bereits mehrfach verurteilt.

Erst Ende März 2015 erging ein Urteil an Escape Media, die Betreiber der Musiksuchmaschine. Ein Gericht in New York hatte den Service wegen Copyright Verletzungen zu Entschädigungszahlungen an die Capitol Records. Zu diesem Teilurteil gehören weitere abgeschlossene Verfahren aus dem Jahr 2014, die mit Zahlungsverpflichtungen an EMI Records und Universal Music endeten. Die Höhe der Entschädigungsleistungen wurde noch nicht festgesetzt, könnte aber durchaus mehrere Millionen US Dollar betragen.

 

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