Domainjäger haben bei Kaufland keine Change

3. Februar 2017 | Von | Kategorie: Domain News, Domain Recht

Kaufland gewinnt 2 Domain-Verfahren

Der Kaufland-Konzern wurde im Jahr 1984 gegründet. Das Unternehmen führt mehr als 1.000 Supermärkte in Deutschland und weiteren Ländern Europas, z.B. in Polen, Bulgarien oder Kroatien. In den Jahren 1996, 2006 und 2010 ließ Kaufland auf den Unternehmensnamen sowohl nationale als auch internationale Markenrechte eintragen. Zudem besitzt das Unternehmen in allen Geschäftsländern auch Domains, die den Namen „Kaufland“ tragen. Jetzt ging das Unternehmen in zwei UDRP Verfahren gegen Domainbetreiber vor, die Markenrechte verletzt haben sollen. Dabei war das deutsche, renommierte Unternehmen gleich zweimal erfolgreich.

WIPO Domainentscheid um kaufland.site
Im ersten Verfahren warf Kaufland dem Domainbetreiber kaufland.site die Verletzung von Markenrechten vor. Ein Ukrainer hatte die Domain am 27.Juli 2016 registriert und anschließend leer geparkt. Panelistin für dieses Verfahren war die russische Juristin Dr. Irina V. Savelieva aus Großbritannien. Sie legte Englisch als Verfahrenssprache fest, obwohl die Domainregistrierung in Rssland erfolgt war. Zeitgleich erlaubte sie dem Beschwerdegegner, sich in russischer Sprache zu den Vorwürfen der Klägerin zu äußern. Laut Panelistin waren in diesem Fall die Voraussetzungen für ein UDRP Verfahren erfüllt, denn die Domain kaufland.site enthält den geschützten Markennamen der Klägerin. Dem Beschwerdegegner hielt die Juristin vor, dass er den Konzern kennen müsste, da dieser auch in der Ukraine aktiv und bekannt sei. Zudem konnte der Mann den Vorwurf nicht entkräften, die Domain nur zu Veräußerungszwecken registriert zu haben. Nach UDRP Regularien lässt dieses Gebaren auf Bösgläubigkeit schließen, deshalb entschied Dr. Irina V. Savelieva, dass die Domain-Rechte kaufland.site an den Kaufland-Konzern übergehen.

WIPO Domain-Urteil um kaufland.ir
Im zweiten Verfahren forderte Kaufland die Übertragung der Internet-Domain kaufland.ir. Besitzer ist der Iraner Arash Ebrahimpour aus Teheran. Die Domain wurde am 9.August 2016 unter dem Ländernamen „ir“ ( Iran) registriert und in Farsi betrieben. Auf der Site befindet sich der Zusatz „This Domain is for sale“.

Das Verfahren wurde von dem australischen Rechtsanwalt Warwick A. Rothnie geleitet. Als problematisch stellte sich dar, dass Kaufland im Iran keine Markenrechte eingetragen hat und dort auch recht unbekannt ist. Allerdings hat der Beschwerdegegner „habe keinerlei Gründe geltend gemacht, warum er berechtigt sei, die Domain kaufland.ir unter dem Recht des Staates Iran zu registrieren“ , sondern bietet die Domain zum Kauf an. Daraus konnte der Jurist eine gewisse Bösgläubigkeit schließen. Da sich der Beschwerdegegner nicht weiter äußerte, bestätigte Mr. Rothnie den Anspruch des Kaufland-Konzerns auf die Domain kaufland.ir und ordnete im abschließenden Urteilsspruch die umgehende Domain-Übertragung an.

 

Schreibe einen Kommentar