Domainkriminalität: Bewährungsstrafe für kino.to Helfer

19. Oktober 2015 | Von | Kategorie: Domain News, Domain Recht

Gerichtsfall kino.to: zwei weitere Streaming-Freaks verurteilt

Das Portal kino.to gehörte zu den meist genutzten Streamingportalen für neue Kinofilme sowie populäre TV-Serien und hatte bis zum Jahr 2011 Millionen treue Nutzer.

Der Fall kino.to beschäftigt die deutschen Gerichte jetzt schon seit mehreren Jahren. Dirk B., Gründer des illegalen Streaming Portals wurde bereits im Jahr 2012 vor Gericht gestellt und für seine Illegalen Aktivitäten und Verletzung von Urheberrechten zu 54 Monaten Haft verurteilt.
Die Anklage der Integrierten Ermittlungseinheit Sachsen (Ines) und der Staatsanwaltschaft lautete damals: „ Bildung“ einer „kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen“ sagt aus, dass mindestens weitere Personen zu denAktiven gehören.
Als Kopf der „kriminellen Bande“ stand Dirk B. vor drei Jahren allerdings allein in der Hauptverantwortung. Zusätzlich zur viereinhalb-jährigen Haftstrafe verurteilte ihn das Leipziger Gericht zu einer Geldstrafe von 3.7 Millionen Euro. Laut Staatsanwaltschaft generierte der Internetunternehmer das Geld durch kino.to sowie Onlinewetten und Glücksspiele, Abo-Modelle und Hackings mittels Trojaner und Adware.

Weitere Verhaftungen und Urteile im Fall kino.to
Mit der Verurteilung des Gründers und Betreibers waren die Ermittlungen im Fall kino.to nicht abgeschlossen. Sie gestalteten sich nur komplizierter, da Dirk B. das Streamingportal in einer spanischen Registry angemeldet hatte. Das Portal teltarif berichtet von insgesamt 13 Festnahmen im Zusammenhang von illegalem Streaming über das Portal.

Vor Kurzem wurde der Fall wieder einmal vor dem Leipziger Gericht verhandelt. Angeklagt waren diesmal zwei mutmaßliche Helfer, die in Verbindung mit dem kino.to Portal stehen und auch anderen illegalen Internetaktivitäten der Gruppe rund um Dirk B. beteiligt sein sollten.

Die beiden Männer im Alter von 29 und 32 Jahren waren geständig und zeigten angemessene Reue. Sie gaben an, durch den Streaming Dienst kaum Gewinn erzielt zu haben, das die Kosten letztendlich höher gewesen seien als die Einnahmen durch Werbung. Von ihrem Standort in Leipzig hatten sie rund 50.000 Raubkopien von Serien und Filmen auf kino.to geladen und zum Streamen freigegeben.

Der verantwortliche Richter Matthias Winderlich verurteilte die Angeklagten zu Bewährungsstrafen von 21 Monaten und Geldstrafen zwischen 1.500 und 75.00 Euro. Damit wendet er den sozialen Komplettabstieg der beiden Internetfreaks ab und gibt ihnen die Möglichkeit, in Zukunft „gesetzeskonform“ im Internet tätig zu sein.

Ob diese Urteile eine abschreckende Wirkung für weitere Betreiber von Streaming-Portalen hat, ist fraglich. Die Staatsanwälte der Integrierten Ermittlungseinheit Sachsen haben in den vergangenen Jahren immer mehr Fälle von illegalen Download Aktivitäten bearbeitet und so auch im Jahr 2014 den Gründer von kinox.to (Nachfolger von kino.to) inhaftieren lassen.

 

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